Update: Impfung durch Hausärzte

Heute hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auf das Schreiben der Präsidentin der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Leonora Holling, sowie der Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Köln und Hamm vom 20.04.2021 (vgl. Meldung vom 20.04.2021) geantwortet. Darin wird nochmals offiziell bestätigt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Hausärztinnen und Hausärzten im Rahmen der diesen zur Verfügung stehenden Impfstoffe ein Impfangebot gemacht werden kann. Dies wird jedoch unter die Einschränkung gestellt, dass keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsstufen 1 und 2 eine Impfung benötigen. Das Ministerium bestätigt jedoch auch, dass darüber hinaus zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Impfung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über ein Impfzentrum aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffes nicht möglich sei. Die Mitteilung des MAGS ist unbefriedigend, da Erfahrungen zeigen, dass es Schwierigkeiten bei der Vergabe der Impftermine durch Hausärztinnen und Hausärzte gibt. Einige Rückmeldungen lassen vermuten, dass seitens der Kassenärztlichen Vereinigung noch keine Kommunikation an die Hauärztinnen und Hausärzte erfolgte, dass sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte priorisiert ein Impfangebot machen dürfen. Sollten Sie bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt einen Impftermin vereinbaren wollen, empfehlen wir Ihnen, ausdrücklich auf die Entscheidung des MAGS vom 12.05.2021 (vgl. Meldung vom 14.05.2021) hinweisen.