Schlichtung

Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und ihren Auftraggebern hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nach §§ 73 Abs. 2 Nr. 2 und 3, 77 BRAO eine „Schlichtungsabteilung“ gebildet. Die Schlichtungsabteilung kann insbesondere bei Streitigkeiten über die anwaltliche Honorarrechnung, aber auch bei sonstigen Schwierigkeiten innerhalb der Mandatsbeziehung angerufen werden. Weitere Informationen enthält die Schlichtungsordnung.

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