Fortbildung

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf baut ihr Fortbildungsprogramm kontinuierlich aus und setzt deshalb die erfolgreiche Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) fort. Außerdem bietet sie ein eigenes Seminar zum Gebührenrecht an.

Die fünfstündigen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO (bzw. nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 15 FAO), die in Kooperation mit dem DAI durchgeführt werden, bieten den Vorteil, dass Fachanwälte und angehende Fachanwälte ihrer Fortbildungspflicht durch den Besuch hochkarätiger Seminare ortsnah und kostengünstig genügen können.

Das aktuelle Kursangebot mit der Möglichkeit, sich online anzumelden, finden Sie hier.

Alle eLearning-Angebote der Rechtsanwaltskammer in Kooperation mit dem DAI eröffnen Ihnen eine hohe Flexibilität in der Gestaltung Ihres Fortbildungsprogramms. Das aktuelle Kursangebot kann hier abgerufen und gebucht werden. Bitte wählen Sie im Buchungsprozess den ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.

eLearning Video des DAI

Online-Vorträge live oder zum Selbststudium

Bei den Online-Vorträgen zum Selbststudium verfolgen Sie die Referenten und ihre Präsentation im Video an Ihrem Bildschirm. Sie können das Video, in dem Referent und gezeigte Folien nebeneinander dargestellt werden, jederzeit über das Internet anschauen, bei Bedarf unterbrechen und einzelne Passagen oder das gesamte Video erneut abspielen.

Bei der Teilnahme an der Live-Übertragung eines Online-Vortrags haben Sie außerdem in einem moderierten Chat die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen oder mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu interagieren. Die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der durchgängigen Teilnahme werden durch das DAI bereitgestellt, sodass Sie für Ihre Teilnahme an der Live-Übertragung eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO erhalten.

Online-Kurse für das Selbststudium

Ein Online-Kurs ist eine in sich abgeschlossene Lerneinheit, die in der Regel auf eine Lernzeit von 2,5 Stunden angelegt ist. Die Autoren sind ausgewiesene Kenner ihres Fachgebietes. Die Inhalte orientieren sich an der anwaltlichen Praxis und behandeln auch Fälle und ihre Lösungen. Sie blättern am Bildschirm durch den Lehrtext und haben dabei jederzeit die Möglichkeit, über das Inhaltsverzeichnis auf andere Seiten oder Kapitel zu springen. Zitierte Gesetzestexte können Sie über hinterlegte Links direkt aus dem Lehrtext heraus nachschlagen.

Seminar für Internationales Wirtschaftsrecht

 

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Internationales Wirtschaftsrecht des Deutschen Anwaltsvereins

am 06.03.2025, von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr,
im Haus der Universität, 2. OG,
Schadowplatz 14, 40212 Düsseldorf,

eine Veranstaltung zum Internationalen Wirtschaftsrecht durch:

 

Impulsvortrag: „Deutschland im Handelskrieg mit den USA: Frieden in Sicht?“

Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Bernhard Kempen (Universität zu Köln)

 

Imbiss mit Gelegenheit zum Netzwerken

 

Fachvortrag: „Das AGB-Recht und die europäische Rechtsentwicklung“

Referent: Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

 

Die Veranstaltung wird als Fortbildung i.S. von § 15 FAO auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschaftsrechts anerkannt.

Die Seminargebühr beträgt 40 Euro.

Ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Ebenfalls erhalten Sie dies in der Kammergeschäftsstelle (Frau Sinnhoefer – 0211/49 50 237).

Seminar für Erbrecht

 

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt

am 15.05.2025, von 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
im Tagungsraum der RAK Düsseldorf,
Scheibenstr. 17, 40479 Düsseldorf,

eine eigene Veranstaltung zum Erbrecht durch:

Testament: Errichtung, Auslegung und Nichtigkeit

Systematisch werden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung praxisrelevante Themen erörtert, so etwa Form und Testierwille mit Besonderheiten beim Ehegattentestament und Brieftestament, Beweis- und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Eigenhändigkeit der Errichtung, die Risiken beim Nottestament, die Sittenwidrigkeit von Testamenten sowie Auslegungs- und Ergänzungsregeln und ihr Verhältnis zur ergänzenden Testamentsauslegung.

Referent:

RiOLG Holger Krätzschel, Senat für streitige Erbrechtsangelegenheiten am OLG München

Die Veranstaltung wird als Fortbildung i.S. von § 15 FAO auf dem Gebiet des Erbrechts anerkannt.

Die Seminargebühr beträgt 100 Euro.

Ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Ebenfalls erhalten Sie dies in der Kammergeschäftsstelle (Frau Sinnhoefer – 0211/49 50 237).