Fortbildung

Fortbildungsveranstaltung zur Geldwäscheprävention

 

Die Rechtsanwaltskammer bietet

am 24.06.2026, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
im Tagungsraum der RAK Düsseldorf,
Scheibenstr. 17, 40479 Düsseldorf,

eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema

Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern

an.

Referent ist Rechtsanwalt Christian Bluhm aus Berlin, seit April 2024 in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer zuständig für die Themen Geldwäscheprävention und Steuerrecht. Er wird sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:

  • Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG)
  • Feststellung der Verpflichteteneigenschaft (§§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 52 Abs. 6 GwG)
  • Pflichten nach dem GwG, insbesondere Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG; GwGMeldV-Immobilien, GwGMeldV) und Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
  • Geldwäscheprüfung durch die Rechtsanwaltskammer (§§ 50 Nr. 3, 51, 52 GwG)
  • Sanktionen bei Nichterfüllung von GwG-Pflichten (§ 56 GwG, § 73b BRAO)

 

In der Veranstaltung wird RA Bluhm auch die seit dem 01.03.2026 geltende GwGMeldV für die Abgabe von Verdachtsmeldungen erörtern und zudem einen Ausblick auf die wesentlichen Änderungen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern durch die am dem 10.07.2027 geltende EU-Geldwäscheverordnung (EU) 1624/2024 und Geldwäscherichtlinie (EU) 1640/2024 geben.

Die Teilnahmegebühr beträgt 45 Euro.

Ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Workshop für Rechtsanwält:innen: „Feedback + Fehlerkultur – Führen statt Verwalten“

 

Rechtsanwaltskanzleien stehen heute vor der Herausforderung, nicht nur juristisch exzellent zu arbeiten, sondern auch als moderne Organisationen zu funktionieren. Fachkräftemangel, steigende Mandantenansprüche und komplexe Teamstrukturen verlangen eine Führungskultur, die über klassische Anweisungen hinausgeht. Genau hier setzt dieser Workshop an.

Ziel des Workshops

Der Workshop vermittelt praxisnah, wie eine zeitgemäße Feedback‑ und Fehlerkultur in Kanzleien entsteht – und wie Führungskräfte aus dem juristischen Umfeld ihre Rolle aktiv gestalten können. Im Mittelpunkt steht der Übergang vom Verwalten zum Führen: klare Kommunikation, konstruktives Feedback, souveräner Umgang mit Fehlern und ein Teamklima, das Leistung und Verantwortung stärkt.

Inhalte

  • Feedback, das wirkt — Methoden für klare, wertschätzende und wirksame Rückmeldungen im Kanzleialltag.
  • Fehlerkultur als Führungsinstrument — Wie Teams aus Fehlern lernen, ohne Schuldzuweisungen oder Gesichtsverlust.
  • Führen statt Verwalten — Rollenverständnis, Haltung und Führungswerkzeuge.
  • Kommunikation in anspruchsvollen Situationen — Konflikte, Leistungsprobleme, Mandatsdruck: souverän und strukturiert führen.

 

Mehrwert für die Teilnehmenden

  • Sicherheit in anspruchsvollen Führungssituationen
  • Mehr Klarheit und Struktur in der Kommunikation
  • Stärkere Teamdynamik und höhere Motivation
  • Reduzierte Reibungsverluste und effizientere Abläufe
  • Ein modernes Führungsverständnis, das zur juristischen Arbeitswelt passt

 

Referentin

Der Workshop wird von Frau Daniela Funke – Wirtschaftsmediatorin, Coach, Trainerin und Referentin der Rechtsanwaltskammer Koblenz – durchgeführt.

Weitere Informationen zu Frau Funke finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Der Workshop findet am Montag, den 13. Juli 2026, von 10.00- 16.00 Uhr in der Scheibenstraße 17, 40479 Düsseldorf, statt.

Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 €.

Die Anmeldung erfolgt unter ed.sud-kar@ofni. (Anmeldeschluss: 03.07.2026)

Der Workshop zählt als Nachweis eines Führungskräfteseminars im Rahmen des Qualitätssiegels „Azubi-Geprüft“.