Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf baut ihr Fortbildungsprogramm kontinuierlich aus und setzt deshalb die erfolgreiche Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) fort. Außerdem bietet sie ein eigenes Seminar zum Gebührenrecht an.
Die fünfstündigen Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO (bzw. nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 15 FAO), die in Kooperation mit dem DAI durchgeführt werden, bieten den Vorteil, dass Fachanwälte und angehende Fachanwälte ihrer Fortbildungspflicht durch den Besuch hochkarätiger Seminare ortsnah und kostengünstig genügen können.
Das aktuelle Kursangebot mit der Möglichkeit, sich online anzumelden, finden Sie hier.
Alle eLearning-Angebote der Rechtsanwaltskammer in Kooperation mit dem DAI eröffnen Ihnen eine hohe Flexibilität in der Gestaltung Ihres Fortbildungsprogramms. Das aktuelle Kursangebot kann hier abgerufen und gebucht werden. Bitte wählen Sie im Buchungsprozess den ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
Bei den Online-Vorträgen zum Selbststudium verfolgen Sie die Referenten und ihre Präsentation im Video an Ihrem Bildschirm. Sie können das Video, in dem Referent und gezeigte Folien nebeneinander dargestellt werden, jederzeit über das Internet anschauen, bei Bedarf unterbrechen und einzelne Passagen oder das gesamte Video erneut abspielen.
Bei der Teilnahme an der Live-Übertragung eines Online-Vortrags haben Sie außerdem in einem moderierten Chat die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen oder mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu interagieren. Die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der durchgängigen Teilnahme werden durch das DAI bereitgestellt, sodass Sie für Ihre Teilnahme an der Live-Übertragung eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO erhalten.
Ein Online-Kurs ist eine in sich abgeschlossene Lerneinheit, die in der Regel auf eine Lernzeit von 2,5 Stunden angelegt ist. Die Autoren sind ausgewiesene Kenner ihres Fachgebietes. Die Inhalte orientieren sich an der anwaltlichen Praxis und behandeln auch Fälle und ihre Lösungen. Sie blättern am Bildschirm durch den Lehrtext und haben dabei jederzeit die Möglichkeit, über das Inhaltsverzeichnis auf andere Seiten oder Kapitel zu springen. Zitierte Gesetzestexte können Sie über hinterlegte Links direkt aus dem Lehrtext heraus nachschlagen.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt
am 29.10.2024, von 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr,
im Tagungsraum der RAK Düsseldorf,
Scheibenstr. 17, 40479 Düsseldorf
eine Veranstaltung zum Gebührenrecht durch:
Die professionelle Vergütungsabrechnung unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung, des Rechts der Vergütungsvereinbarung und unter besonderer Berücksichtigung der EuGH Entscheidung vom 12.01.2023
Referent ist der ehemalige Präsident der Kammer RA und Notar a.D. Herbert P. Schons. Dieser ist u.a. Sachverständiger der Gebührenreferententagung der Bundesrechtsanwaltskammer und Verfasser zahlreicher Fachbeiträge sowie Mitherausgeber mehrerer Veröffentlichungen zum Gebührenrecht (insb. „Hartung/Schons/Enders, RVG-Kommentar“, „Madert/Schons, Die Vergütungs-vereinbarung des Rechtsanwalts“ und „Teubel/Schons, Erfolgshonorar für Anwälte“).
Die Seminargebühr beträgt 100 Euro.
Ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Anmeldeformular in der Geschäftsstelle anzufordern (Frau Sinnhoefer – 0211/49 50 237).
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt
am 18.11.2024, von 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr,
im Tagungsraum der RAK Düsseldorf,
Scheibenstr. 17, 40479 Düsseldorf,
eine eigene Veranstaltung zum Erbrecht und zum Familienrecht durch:
Pflichtteilsrecht in anwaltlicher und richterlicher Praxis
Systematisch werden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung praxisrelevante Themen des Pflichtteilsrechts erörtert, so etwa Auskunft, Ausschlagung, Vorempfänge, Angriffe auf Pflichtteilsverzichte und ehebedingte Zuwendungen in der Pflichtteilsergänzung. Einen breiten Raum findet auch die Pflichtteilsstufenklage mit Zwangsmittelverfahren. Stets aus anwaltlicher und richterlicher Sicht, verbunden mit taktischen Hinweisen für das Mandat von Praktikern.
Referenten:
Dr. Thomas Fleischer, ehem. Vorsitzender Richter des für Pflichtteilsklagen zuständigen 7. Zivilsenates am OLG Düsseldorf
Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht mit Spezialisierung auf das Pflichtteilsrecht in Düsseldorf
Beide sind durch Publikationen im Pflichtteilsrecht ausgewiesen, etwa gemeinsam im Prozesshandbuch Pflichtteilsprozess und Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht; Dr. Horn hat die Pflichtteilskommentierung im Burandt/Rojahn übernommen.
Die Veranstaltung wird als Fortbildung i.S. von § 15 FAO sowohl auf dem Gebiet des Erbrechts als auch auf dem des Familienrechts anerkannt.
Die Seminargebühr beträgt 100 Euro.
Ein Anmeldeformular finden Sie hier.
Ebenfalls erhalten Sie dies in der Kammergeschäftsstelle (Frau Sinnhoefer – 0211/49 50 237).