beA

Die BRAK ist gemäß § 31a Abs. 1 BRAO verpflichtet, für jede/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Seit dem 1. Januar 2018 besteht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO die Pflicht, das beA zumindest „passiv“ zu nutzen. Dies bedeutet, dass Zustellungen in das beA zur Kenntnis zu nehmen sind. Seit dem 01.01.2022 gilt zudem auch die aktive Nutzungspflicht, also die Pflicht, bestimmte Dokumente elektronisch zu versenden. Informationen zur aktiven Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022 finden Sie hier sowie in Heft 1/2022 der KammerMitteilungen.

Vielfältige Informationen und Anleitungen (z.B. zur Erstregistrierung) rund um das beA bietet die Internetseite bea.brak.de.

Für Fragen zum beA wenden Sie sich bitte an den neuen Dienstleister Wesroc GbR. Das beA-Service Desk ist wie folgt zu erreichen:

Tel.: 030-21787017
E-Mail:
Service-Portal: portal.beasupport.de

Die beA-Karte können Sie unter zertifizierungsstelle.bnotk.de bestellen. Die Seite bietet darüber hinaus vielfältige Informationen rund um die beA-Karte. Für darüber hinausgehende Rückfragen steht Ihnen ein Support der Bundesnotarkammer unter der E-Mail-Adresse und in Eilfällen unter der Telefonnummer 0800 – 3550 100 zur Verfügung.

Über aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie über unseren Newsletter, in den KammerMitteilungen und in der Rubrik News.

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