Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen
Das nordrhein-westfälische Versorgungswerk wurde 1984 auf der Grundlage des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung (RAVG NW – GVBl. NRW 1984, S. 684 ff.) als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die Verwaltung des Versorgungswerks nahm ihre Tätigkeit am 01.11.1985 auf, nachdem die von der Ersten Vertreterversammlung formulierte Satzung am 01.08.1985 in Kraft getreten war.
Das Versorgungswerk gewährleistet als berufsständische Versorgungskasse die Rentenversicherung der im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen Rechtsanwälte. Auf Antrag erbringt es seine Leistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie Sterbegeld.
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