Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer

Bei Beginn der Ausbildung zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022, monatlich

  1. Ausbildungsjahr brutto 732,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr brutto 863,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr brutto 988,00 Euro

Bei Beginn der Ausbildung zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023, monatlich

  1. Ausbildungsjahr brutto 775,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr brutto 915,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr brutto 1.047,00 Euro

Bei Beginn der Ausbildung zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024, monatlich

  1. Ausbildungsjahr brutto 811,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr brutto 958,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr brutto 1.095,00 Euro

Die aktuellen Empfehlungen beruhen auf der Beschlussfassung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 14.04.2021 nach Vorschlag des Berufsbildungsausschusses in seiner Sitzung vom 24.03.2021. Sie gelten ab dem 01.07.2021 für alle neu einzutragenden Ausbildungsverträge. Näheres lesen Sie in den KammerMitteilungen Nr. 2 /2021, S. 26.

Nach § 17 BBiG n.F. darf die Ausbildungsvergütung den Mindestlohn, der seit dem 01.01.2020 auch für Auszubildende gilt, nicht unterschritten werden. Den Wortlaut des § 17 BBiG n.F. finden Sie hier.

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