Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer

Bei Beginn der Ausbildung ab dem 01.01.2025, monatlich

  1. Ausbildungsjahr brutto 1.000,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr brutto 1.100,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr brutto 1.200,00 Euro

Die aktuellen Empfehlungen beruhen auf der Beschlussfassung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 21.08.2024 nach Vorschlag des Berufsbildungsausschusses in seiner Sitzung vom 20.03.2024.

Nach § 17 BBiG darf die Ausbildungsvergütung den Mindestlohn, der seit dem 01.01.2020 auch für Auszubildende gilt, nicht unterschritten werden. Den Wortlaut des § 17 BBiG finden Sie hier.