Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer
Bei Beginn der Ausbildung ab dem 01.01.2025, monatlich
- Ausbildungsjahr brutto 1.000,00 Euro
- Ausbildungsjahr brutto 1.100,00 Euro
- Ausbildungsjahr brutto 1.200,00 Euro
Die aktuellen Empfehlungen beruhen auf der Beschlussfassung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 21.08.2024 nach Vorschlag des Berufsbildungsausschusses in seiner Sitzung vom 20.03.2024.
Nach § 17 BBiG darf die Ausbildungsvergütung den Mindestlohn, der seit dem 01.01.2020 auch für Auszubildende gilt, nicht unterschritten werden. Den Wortlaut des § 17 BBiG finden Sie hier.