Zulassung

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ist zuständig für die Zulassung neuer Rechtsanwälte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft muss unter Verwendung von Formularen, die bei der Rechtsanwaltskammer angefordert oder aus dem Internet heruntergeladen werden können, beantragt werden.

Das Zulassungsverfahren dauert ca. zwei bis vier Wochen. Die Dauer des Zulassungsverfahrens hängt u.a. davon ab, ob aufgrund der Angaben des Bewerbers und vor dem Hintergrund der Versagungsgründe des § 7 BRAO weitere Überprüfungen bzw. eine weitere Aufklärung des Sachverhalts (z.B. durch die Anforderung von Strafakten) erforderlich ist. In diesen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen.

Aufnahme nach EuRAG

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