Die „Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)“ ist ein Sonderprogramm des Bundes und wird über die Bundesagentur für Arbeit angeboten. Sie ist ein betriebliches Langzeitpraktikum und dient jugendlichen Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung, d.h. in ein festes Ausbildungsverhältnis. Die Zielgruppe sind zum einen Jugendliche unter 25 Jahren, die eine Ausbildung suchen und bis zum 30. September eines Jahres noch nicht in eine solche vermittelt sind. Die Förderung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober eines Jahres und dauert mindestens sechs und höchstens zwölf Monate.
Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber, mithin auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Der Vorteil für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Jugendlichen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung eine Chance geben, liegt darin, dass sie ihre Nachwuchskräfte für das Anwaltsbüro näher kennenlernen und sich ein Bild über die praktischen Begabungen jenseits der Schulzeugnisse machen können.
Weitere Informationen, insbesondere eine Checkliste zur Vorbereitung einer EQ, erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) oder bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Ansprechpartnerin dort ist Frau Heiduk, Tel. 0211 / 49 502 31.