Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das von den Agenturen für Arbeit und dem Jobcenter gefördert wird. Das betriebliche Langzeitpraktikum soll jugendlichen Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung, d.h. in ein festes Ausbildungsverhältnis, dienen.
Wie lange dauert eine EQ?
Die Förderung beginnt grundsätzlich am 1. Oktober eines Jahres und dauert mindestens vier bis höchstens zwölf Monate.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber, mithin auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Welche Vorteile bringt eine EQ?
Der Vorteil für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Jugendlichen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung eine Chance geben, liegt darin, dass sie ihre Nachwuchskräfte näher kennenlernen und sich ein Bild über die praktischen Begabungen jenseits der Schulzeugnisse machen können. Zudem wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter auf Antrag ein Zuschuss zur Praktikumsvergütung und zur Sozialversicherung gezahlt.
Welche Voraussetzungen sind für eine Förderung zu erfüllen?
Es ist mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer einen Praktikumsvertrag abzuschließen und eine Praktikumsvergütung sowie Sozialabgaben zu zahlen.
Weitere Informationen finden Sie hier oder unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber