Anwaltsgericht Düsseldorf

Gegen einen Rechtsanwalt, der gegen  Berufspflichten schuldhaft verstößt, kann eine anwaltsgerichtliche Maßnahme (§ 114 Abs. 1 BRAO) verhängt werden. Für das Verfahren ist im ersten Rechtszug das Anwaltsgericht zuständig (§ 119 Abs. 1 BRAO). Zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts können nur Rechtsanwälte ernannt werden. Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sind ehrenamtliche Richter (§ 95 Abs. 1 S. 1 BRAO).

Kontakt

Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Scheibenstraße 17
40479 Düsseldorf

Postfach 104237
40033 Düsseldorf

Telefon: 0211-49502-71
Telefax: 0211-49502-79

Anwaltsgerichtshof NRW

Die Anwaltsgerichtshöfe entscheiden im ersten Rechtszug über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nach der BRAO, soweit nicht die Streitigkeiten anwaltsgerichtlicher Art oder einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind (§ 112a Abs. 1 BRAO). Darüber hinaus sind die Anwaltsgerichtshöfe in anwaltsgerichtlichen Verfahren Berufungs- und Beschwerdeinstanz.

Kontakt

Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen
Heßlerstr. 53
59065 Hamm

Telefon: 02381-272-0
Telefax: 02381-272-518

Anwaltssenat des BGH

Die höchste Instanz bildet der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen. Dieser Senat besteht aus dem Präsidenten des BGH sowie drei Mitgliedern des BGH und drei Rechtsanwälten als Beisitzern (§ 106 Abs. 2 S. 1 BRAO).

Kontakt

Bundesgerichtshof
Senat für Anwaltssachen
76133 Karlsruhe

Telefon: 0721-159-0
Telefax: 0721-159-2512

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