Anwaltsgericht Düsseldorf
Gegen einen Rechtsanwalt, der gegen Berufspflichten schuldhaft verstößt, kann eine anwaltsgerichtliche Maßnahme (§ 114 Abs. 1 BRAO) verhängt werden. Für das Verfahren ist im ersten Rechtszug das Anwaltsgericht zuständig (§ 119 Abs. 1 BRAO). Zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts können nur Rechtsanwälte ernannt werden. Die Mitglieder des Anwaltsgerichts sind ehrenamtliche Richter (§ 95 Abs. 1 S. 1 BRAO).