Eine Mediation sollte jeder in Betracht ziehen, dem es darum geht, am Ende einer Auseinandersetzung nicht „Sieger“ und „Besiegte“ – oder vielleicht auch nur Besiegte -, sondern nach Möglichkeit nur Sieger oder zumindest „Befriedete und zufrieden Gestellte“ vorzufinden. Mediation ist deshalb überall dort sinnvoll, wo ein gemeinsames Leben, Handeln, Arbeiten etc. der Beteiligten auch nach der Auseinandersetzung fortgesetzt werden soll oder muss.
Es versteht sich von selbst, dass Rechtsanwälte die „geborenen“ Mediatoren sind, weil zur anwaltlichen Tätigkeit seit jeher auch das Vermitteln und Schlichten gehört und weil überall dort, wo es u.a. um rechtliche Fragen geht, sinnvolle Mediation nur vor dem Hintergrund einer Kenntnis der Rechtslage möglich ist. Anwälte, die als Mediatoren auftreten, bieten außerdem die Gewähr, auch tatsächlich über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation zu verfügen.