Rechtsanwaltsfachangestellte/r; Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind qualifizierte Mitarbeiter/innen in einer Rechtsanwaltskanzlei. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der Rechtsanwältin und des Rechtsanwalts bei sämtlichen in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Arbeiten. Dabei tragen die Rechtsanwaltsfachangestellten nicht unerheblich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Zuverlässigkeit zur Qualität und Effizienz einer Anwaltskanzlei bei. Freude im Umgang mit Menschen, die mit den verschiedensten Problemen des Alltags nach anwaltlichem Rat fragen, und Organisationstalent sind gefragt. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind meist in Anwaltsnotariaten tätig und werden zusätzlich im Notarfachbereich ausgebildet.

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei entsprechendem Schulabschluss kann die Ausbildung auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Theoretisch werden die Rechtsanwaltsfachangestellten in der Berufsschule, praktisch in der Anwaltskanzlei ausgebildet. Der Berufsschulunterricht erfolgt normalerweise an zwei Tagen in der Woche.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten, die auf Grundlage der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und der Prüfungsordnung der Kammer abgelegt wird, bieten sich viele neue Perspektiven und sehr gute Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden.

An dieser Stelle möchten wir auch auf die Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer für den Ausbildungsberuf zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten hinweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.recht-clever.info.