Neue Website der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für den Ausbildungsberuf:
Jetzt reinhören: Die Ausbildungsabteilung zu Gast beim Podcast
„( R ) ECHT INTERESSANT!“
Auf folgenden Plattformen ist die Episode zu finden: Spotify, Apple Podcasts, YouTube oder auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
Allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf
Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind qualifizierte Mitarbeiter/innen in einer Rechtsanwaltskanzlei. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der Rechtsanwältin und des Rechtsanwalts bei sämtlichen in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Arbeiten. Dabei tragen die Rechtsanwaltsfachangestellten nicht unerheblich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Zuverlässigkeit zur Qualität und Effizienz einer Anwaltskanzlei bei. Freude im Umgang mit Menschen, die mit den verschiedensten Problemen des Alltags nach anwaltlichem Rat fragen, und Organisationstalent sind gefragt. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind meist in Anwaltsnotariaten tätig und werden zusätzlich im Notarfachbereich ausgebildet.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei entsprechendem Schulabschluss kann die Ausbildung auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Theoretisch werden die Rechtsanwaltsfachangestellten in der Berufsschule, praktisch in der Anwaltskanzlei ausgebildet. Der Berufsschulunterricht erfolgt normalerweise an zwei Tagen in der Woche.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten, die auf Grundlage der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und der Prüfungsordnung der Kammer abgelegt wird, bieten sich viele neue Perspektiven und sehr gute Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden.
Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“
Wir freuen uns sehr, dass das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ ab dem 1. September 2025 in unserem Kammerbezirk erworben werden kann.
Mit dem neuen Qualitätssiegel können Kanzleien, die besonderen Einsatz in der Ausbildung zeigen, ihr Engagement nun nach außen kenntlich machen. Grundlage des Siegels bilden Leitsätze, die gemeinsame Werte für eine Ausbildung mit hoher Qualität festlegen. Dazu gehören insbesondere eine persönliche Betreuung, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplanes sowie eine Ausbildungsvergütung, die sich an den aktuellen Empfehlungen unseres Vorstands orientiert.
Die Besonderheit des Siegels liegt darin, dass es nur verliehen wird, wenn mindestens ein/e Auszubildende/r sowie ein/e bereits angestellte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r diese Qualität durch ihre Eindrücke bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.
Alle Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Initiative des Bundesrechtsanwaltskammer „recht-clever“
An dieser Stelle möchten wir auch auf die Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer für den Ausbildungsberuf zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten hinweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.recht-clever.info.