Referendarausbildung

Nach § 73 Abs. 2 Nr. 9 BRAO gehört es zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer, bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Referendare mitzuwirken. Die Art, wie ein Berufsstand von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, hängt ganz wesentlich davon ab, wie qualifiziert sich dieser Berufsstand als Ganzes präsentiert und wie gut der Nachwuchs ausgebildet ist. Die Düsseldorfer Anwaltschaft beteiligt sich deshalb seit vielen Jahren an der theoretischen Ausbildung von Referendarinnen / Referendaren und Studierenden.

Für Referendare

Referendare können über unsere „Anwaltssuche“ unter dem Stichwort „Ausbildungsberechtigte“ abfragen, welche Rechtsanwältin und welcher Rechtsanwalt in der Ausbilderliste verzeichnet ist.

Verwaltungs- und Wahlstation bei der RAK Düsseldorf – Die beste Vorbereitung für den Traumberuf Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Sie möchten nach dem Referendariat Rechtsanwältin/Rechtsanwalt werden? Dann ist eine Verwaltungs- und Wahlstation bei uns genau richtig.

Wir sind mit über 13.000 Mitgliedern eine der größten deutschen Rechtsanwaltskammern. Bei uns lernen Sie alle Facetten des Anwaltsberufs kennen und erwerben sich vertiefte Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht von der Zulassung, der Aufsicht, den Fachanwaltsangelegenheiten bis zum Widerruf der Zulassung. Sie können bei uns eigenständig Bescheide (Verwaltungsakte), Stellungnahmen und Gutachten verfassen und lernen dabei die Arbeit einer modernen Verwaltung aus erster Hand kennen. Spannung versprechen auch die Verhandlungen des Anwaltsgerichts, die Sie während Ihrer Station bei uns besuchen können.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Stronczek

(0211/4950235, )

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf
www.rak-dus.de

Für Anwälte, die Referendare ausbilden möchten

Aufgrund einer Art Selbstverpflichtung gegenüber dem nordrhein-westfälischen Landesjustizprüfungsamt führt die Rechtsanwaltskammern Düsseldorf eine Liste der „ausbildungsberechtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“. Die Aufnahme in diese Liste setzt (neben der grundsätzlichen Ausbildereignung; vgl. § 41 Abs. 2 JAG NRW) eine mindestens 3-jährige Zulassung voraus.

Zuweisungen von Referendaren in der Anwaltsstage erfolgen nur an solche Kolleginnen und Kollegen, die in der Liste eingetragen sind. Für die Wahlstage gelten dagegen keine Beschränkungen.

Die Aufnahme in die Ausbilderliste erfolgt auf Antrag. Sie können diesen Antrag schriftlich an die Geschäftsstelle richten.