Fortbildungszertifikat der BRAK – Q wie Qualität

Die Bundesrechtsanwaltskammer verleiht ein Fortbildungszertifikat, das als Wort-/Bildmarke z.B. auf dem Briefbogen, auf Visitenkarten etc. geführt werden kann.

Über die Voraussetzungen informiert die BRAK auf ihrer Homepage.

Ihren Antrag richten Sie bitte unmittelbar an die BRAK. Sie erhalten dann von dort eine Eingangsbestätigung und die Rechnung. Nach Eingang der Aufwandsentschädigung und positivem Ergebnis der Überprüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie die Lizenzbedingungen und den Lizenzvertrag (in jeweils doppelter Ausfertigung) zur Unterschrift. Sobald je eine von Ihnen unterschriebene Ausfertigung bei der BRAK eingegangen ist, erstellt die BRAK die Urkunde. Die ausgefertigte Urkunde erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle. Die Logos (also die Bildmarke und die Wort-/Bildmarke) verschickt die BRAK per E-Mail unmittelbar an Sie.