Anwaltsausweise

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erhalten auf Antrag einen bundeseinheitlichen/europäischen Anwaltsausweis. Der Ausweis im Scheckkartenformat weist den Inhaber als Berufsträger aus. Damit sind Rechtsanwälte jederzeit in der Lage, sich vor allem bei Gerichten und Behörden zu legitimieren; auch dient der Ausweis im Falle von Einlasskontrollen dem vereinfachten Zutritt z.B. bei Staatsanwaltschaften und in Justizvollzugsanstalten.

Bestellung

Ein Antragsformular können Sie bei Frau Rößel per E-Mail () oder telefonisch (0211-49502 12)  anfordern. Das Formular wird Ihnen umgehend postalisch zugesandt.

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