Anwaltsausweise

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erhalten auf Antrag einen bundeseinheitlichen/europäischen Anwaltsausweis. Der Ausweis im Scheckkartenformat weist den Inhaber als Berufsträger aus. Damit sind Rechtsanwälte jederzeit in der Lage, sich vor allem bei Gerichten und Behörden zu legitimieren; auch dient der Ausweis im Falle von Einlasskontrollen dem vereinfachten Zutritt z.B. bei Staatsanwaltschaften und in Justizvollzugsanstalten.

Bestellung

Ein Antragsformular können Sie bei der Geschäftsstelle per E-Mail unter ed.su1745041089d-kar1745041089@ofni1745041089 oder telefonisch unter 0211/495020 anfordern. Das Formular wird Ihnen umgehend postalisch zugesandt. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Thiede (E-Mail: ed.su1745041089d-kar1745041089@edei1745041089ht.b1745041089, Telefon: 0211-49502 29).