Anwaltsausweise

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erhalten auf Antrag einen bundeseinheitlichen/europäischen Anwaltsausweis. Der Ausweis im Scheckkartenformat weist den Inhaber als Berufsträger aus. Damit sind Rechtsanwälte jederzeit in der Lage, sich vor allem bei Gerichten und Behörden zu legitimieren; auch dient der Ausweis im Falle von Einlasskontrollen dem vereinfachten Zutritt z.B. bei Staatsanwaltschaften und in Justizvollzugsanstalten.

Bestellung

Ein Antragsformular können Sie bei der Geschäftsstelle per E-Mail unter ed.su1752407223d-kar1752407223@ofni1752407223 oder telefonisch unter 0211/495020 anfordern. Das Formular wird Ihnen umgehend postalisch zugesandt. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Thiede (E-Mail: ed.su1752407223d-kar1752407223@edei1752407223ht.b1752407223, Telefon: 0211-49502 29).