Update: Impfangebot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Leonora Holling hat sich heute gemeinsam mit den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Hamm und Köln an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Karl-Josef Laumann gewandt und um Aufklärung gebeten, wie die Vergabe der Impftermine für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen soll. Die Rechtsanwaltskammern haben dem Minister ihre Unterstützung bei der Impfkampagne für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeboten. Weiter treten sie dafür ein, dass zum Nachweis der Zugehörigkeit zur Gruppe 3 die Vorlage des Anwaltsausweises ausreichend ist und auch nicht-anwaltliche Mitarbeiter*innen als Personen mit „erhöhter Priorität“ gemäß Gruppe 3 der Coronavirus-Impfverordnung anzuerkennen sind.

Das vollständige Schreiben finden Sie hier.