Seit Einführung des Fachanwalts für Migrationsrecht 2016 gibt es 23 Rechtsgebiete, auf denen eine Fachanwaltsbezeichnung geführt werden kann. Die Verleihung erfolgt durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer aufgrund von Voten der Fachausschüsse.
Jeder Fachanwalt unterliegt gemäß § 15 FAO der Verpflichtung, auf seinem Gebiet jährlichen Fortbildung zu betreiben.