Update: Impfangebot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Mit Schreiben vom 20.04.2021 hatten sich die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Leonora Holling und die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Köln und Hamm an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Karl-Josef Laumann gewandt (vgl. Meldung vom 20.04.2021). Das Schreiben wurde mit E-Mail vom 22.04.2021 durch das zuständige Referat des Ministeriums beantwortet. Es wurde mitgeteilt, dass derzeit noch nicht absehbar sei, wann im Rahmen der Impfstrategie in die Prioritätsstufe 3, zu der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören, gewechselt wird. Ebenso sei derzeit nicht klar, wie die Impfung innerhalb der Gruppe 3 konkret ausgestaltet werden kann. Dies hänge maßgeblich von der Verfügbarkeit der Impfstoffe in NRW ab. Das Ministerium werde sich jedoch bemühen, die erforderlichen Nachweise möglichst niedrigschwellig zu gestalten. Es geht deshalb davon aus, dass der Anwaltsausweis als Nachweis zur Zugehörigkeit der Gruppe 3 ausreichend sein wird.

Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Leonora Holling zeigte sich von der Antwort des Ministeriums enttäuscht: „Wir können nicht hinnehmen, dass wir von dem zuständigen Ministerium hingehalten werden, während immer mehr Personen innerhalb der Justiz ein Impfangebot erhalten. Wir werden deshalb weiterhin massiv bei den zuständigen Stellen dafür eintreten, dass unsere Mitglieder zeitnah ein Impfangebot erhalten!“