Kammermitteilungen 1/2022

Berichte und Bekanntmachungen Social-Media-Auftritt der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Seit Januar 2022 ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nun auch auf InstagramundLinkedInin den Sozialen Medien vertreten. Wir freuen uns, dort zukünftig viele wichtige Informationen und spannende Themen für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zu präsentieren. Auf Instagram finden Sie uns unter „rak.duesseldorf“ und auf LinkedIn unter „Rechtsanwaltskammer Düsseldorf“. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns folgen. (mka) Update beA: Aktive Nutzungspflicht seit dem 1.1.2022 Seit dem 1.1.2022 ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtend. Die BRAK hat einige rechtliche Fragen zusammengestellt, die seither beim beA-Anwendersupport beantwortet werden konnten. Zur Informationsübersicht, die regelmäßig aktualisiert wird, gelangen Sie über https://portal.beasupport.de/external/c/ aktivenutzungspflicht. Hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten bei technischen Störungen verweisen wir zudem auf einen Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der BRAK, zur Ersatzeinreichung bei vorübergehenden technischen Störungen des beA im BRAK Magazin 6/2021, den Sie unter https://www.rakdus.de/wp-content/uploads/bsk-pdf-manager/2022/01/ Beitrag_BRAK.pdf abrufen können. Insbesondere möchten wir auf folgende Neuigkeiten beim beA aufmerksam machen: Anhebung der Mengenbeschränkungen Ab dem 1.4.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Künftig ist es zulässig, in einer Nachricht elektronische Dokumente mit höchstens 200 Dateien und höchstens 100 MB insgesamt zu übersenden. Diese Begrenzung für Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente gilt bis zum 31.12.2022. Ab dem 1.1.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden die Anzahl und das Volumen auf höchstens 1.000 Dateien und auf höchstens 200 MB pro Nachricht begrenzt. Diese neuen Begrenzungen ergeben sich aus der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung. Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten und Tausch der derzeit genutzten beA-Karten Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitet derzeit die Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten vor. Damit wird auch ein Tausch der derzeit genutzten beA-Karten verbunden sein. Die Umstellung wird in mehreren Stufen erfolgen und ist abhängig vom erworbenen Karten-Typ (beA-Karte Basis, beA-Karte Signatur, beA-Karte Mitarbeiter) und der Gültigkeit der sich darauf befindlichen Zertifikate. Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren. Voraussichtlich ab Anfang März 2022 werden im Rahmen von Neubestellungen ausschließlich die Produkte der neuen Generation ausgegeben. Vom dann beginnenden Tausch sind alle betroffen, die eine beA-Karte Basis oder eine beA-Karte Signatur besitzen. Der Tausch umfasst ebenfalls diejenigen beA-Karten, die durch die Nachladesignatur zu einer beA-Karte Signatur aufgewertet wurden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch die beA-Karten Mitarbeiter getauscht. Ein Tausch der Chipkarten wird aus mehreren Gründen notwendig: Das Betriebssystem (Starcos 3.5) der noch aktuellen Chipkarten für die beA-Karten (Basis und Signatur) verliert mit dem Ende des Jahres 2022 die sicherheitstechnische Zulassung als Betriebssystem für Karten mit qualifizierten Signaturen. Darüber hinaus läuft bei der Mehrzahl im Jahr 2022 die Gültigkeit der fortgeschrittenen Zertifikate (AES) zur Anmeldung am beA sowie für die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) ab. Mit der neuen Kartengeneration wird die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer außerdem ein Fernsignaturverfahren zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen (qeS) einführen. Das höchstpersönliche qualifizierte Zertifikat befindet sich dann nicht mehr auf der beA-Karte, sondern in der hochsicheren Umgebung der Zertifizierungsstelle. Das zu signierende Dokument verbleibt die ganze Zeit über beim Rechtsanwalt und verlässt dessen Anwender-PC beim Signieren nicht. Das Verfahren zur Erzeugung einer Fernsignatur ist durch die TÜV Informationstechnik GmbH zertifiziert worden. 6 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2022

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