Update: Impfangebot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Ministerpräsident Armin Laschet hat am 28.4.2021 im Landtag angekündigt, dass die Impfpriorisierung in NRW vorerst aufrechterhalten wird und die Gruppe 3 im Mai ein Impfangebot erhält. Zu Gruppe 3 gehören auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Auf Nachfrage der Rechtsanwaltskammer teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit, dass die Vorbereitungen für den Übergang in die Prioritätsstufe 3 zurzeit laufen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Impfstoffknappheit müsse stufenweise vorgegangen werden. Das bedeute, dass die einzelnen Personen- und Berufsgruppen aus der Prioritätsstufe 3 sukzessive berücksichtigt werden. Es sei noch nicht geklärt, welcher Personengruppe aus dieser Prioritätsstufe wann ein Impfangebot gemacht wird. Daher kann das Ministerium noch keinen konkreten Zeitpunkt benennen, wann Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein Impfangebot erhalten. Auch wie die Terminvergabe erfolgt, sei noch in Abstimmung, so das Ministerium weiter. Leider hat das Ministerium weiterhin noch nicht verbindlich bestätigt, dass auch nicht-anwaltlich Mitarbeiter*innen der Gruppe 3 zuzuordnen sind.
Die Rechtsanwaltskammer hat gegenüber dem Ministerium nochmals ihre Unterstützung bei der Terminvergabe angeboten. Diesbezüglich wurden auch alle 14 Gesundheitsämter im Kammerbezirk von der Kammerpräsidentin Leonora Holling angeschrieben.
Sobald feststeht, wann Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein Impfangebot gemacht wird und wie die Terminvergabe erfolgt, werden wir hierüber umgehend informieren.