RAK und AnwG im beA-Adressbuch nicht auffindbar

Derzeit besteht eine Einschränkung bei der Adressbuchsuche in beA derart, dass die beA-Postfächer von Rechtsanwaltskammern, Anwaltsgerichten und der Schlichtungsstelle nicht als Suchergebnis ausgegeben werden.

Wurde der jeweilige Empfänger schon mal über das verwendete Postfach adressiert, kann er direkt über die Empfängerzeile bei Erstellung der Nachricht eingegeben und der angezeigte Vorschlag übernommen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, statt den Empfänger im Adressbuch zu suchen, direkt im Nachrichtenentwurf die entsprechende SAFE-ID aus der aus der von der BRAK veröffentlichten „Liste der betroffenen Postfächer“ per „Copy & Paste“ in die Zeile „Empfänger“ einzufügen und mit der „Enter“-Taste zu bestätigen (https://lnkd.in/eySQGK9K). Der gewünschte Empfänger wird sodann im Nachrichtenentwurf übernommen und die Nachricht kann wie gewünscht versendet werden.

(Quelle: BRAK)