Pandemieplanung der Gerichte im OLG-Bezirk Düsseldorf

Der Präsident des OLG Düsseldorf Dr. Werner Richter hat die Rechtsanwaltskammer heute über die Maßnahmen der Gerichte im Hinblick auf das sich ausbreitende Coronavirus informiert.

Bei Überlegungen zu organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten der Gerichte soll gemäß einer Verfügung vom 06.03.2020 stets das Gebot der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes berücksichtigt werden. In jedem Fall sei dafür Sorge zu tragen, dass Eilsachen, wie etwa Haftsachen, weiterhin durchgeführt werden können.

Darüber hinaus hat das Präsidium des OLG Düsseldorf Empfehlungen für den Zeitraum bis Ende April 2020 für die richterliche Tätigkeit erarbeitet. Nach diesen Empfehlungen soll der Sitzungsbetrieb insbesondere im Bereich des Zivil- und Familienrechts auf die Durchführung dringend notwendiger Sitzungen beschränkt werden. Es wird deshalb empfohlen, bereits terminierte und unmittelbar bevorstehende Sitzungen aufzuheben und/oder langfristig zu verlegen. Sitzungen sollen nur dann erfolgen, wenn ihre Durchführung als unerlässlich angesehen wird. Dies dürfte insbesondere für Haftsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, laufende Strafsachen und Eilsachen aller Fachbereiche gelten. Darüber hinaus soll umfassend von den prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten des Verfahrensrechts Gebrauch gemacht werden, um den Fortgang von Verfahren auch ohne die Durchführung von Sitzungen zu fördern. Hier kommen insbesondere die Durchführung von schriftlichen Verfahren, aber auch der verstärkte Erlass von Hinweisbeschlüssen und/oder die Unterbreitung von schriftlichen Vergleichsvorschlägen in Betracht.

Eine Gerichtsschließung wird nur bei Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes erfolgen. Dies sei derzeit nicht absehbar.

Die weiteren mitgeteilten Maßnahmen betreffen gerichtsinterne Angelegenheiten zum Infektionsschutz.