Neue Vergütungsempfehlung ab dem 1. Januar 2024

Die Bundesregierung hat gem. § 17 Abs. 2 S. 5 BBiG die Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen bekannt gemacht. Dadurch erhöht sich die monatliche Ausbildungsvergütungsempfehlung, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 begonnen wird, wie folgt:

1. Ausbildungsjahr: 811,00 Euro (brutto)

2. Ausbildungsjahr: 958,00 Euro (brutto)

3. Ausbildungsjahr: 1095,00 Euro (brutto)

Dabei handelt es sich um Angaben, die sich auf eine Berufsausbildung in Vollzeit beziehen. Bei einer Ausbildung in Teilzeit wird die monatliche Vergütung nach § 17 Abs. 5 BBiG entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit angepasst.