Möglichkeit der Antragstellung auf Corona-Überbrückungshilfen durch die Anwaltschaft

Nach erheblicher Kritik aus der Anwaltschaft hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entschieden, dass ab dem 10.08.2020 auch Rechtsanwältinnen/e für ihre von der Corona-Pandemie betroffenen Mandanten die sog. Überbrückungshilfe beantragen können. Derartige Anträge konnten bisher nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchführer gestellt werden. Für das Antragsverfahren können sich die Rechtsanwältinnen/e auf der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden. Die Frist für die Antragstellung wurde um einen Monat bis zum 30.09.2020 verlängert. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Presseerklärung von BRAK und DAV vom 03.08.2020. Diese finden Sie hier.