Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister
Die gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Transparenzregister sind im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) festgelegt. Alle transparenzpflichtigen Rechtsgestaltungen, die unter die Regelungen der §§ 20, 21 GwG fallen, sind mitteilungspflichtig. Nahezu alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten sind in Deutschland verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln, deren Daten zu erfassen, aufzubewahren, auf dem aktuellen Stand zu halten und dem Transparenzregister unverzüglich zur Eintragung mitzuteilen. Die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister hat in elektronischer Form über die offizielle Plattform zu erfolgen. Um eine Meldung an das Transparenzregister vorzunehmen, ist deshalb eine Registrierung auf der offiziellen Plattform (www.transparenzregister.de) zwingend erforderlich.
Seit der Änderung des GwG 2021 bestehen umfassende Mitteilungspflichten. Die letzten Eintragungsfristen sind am 31.12.2022 ausgelaufen.
Fehlende Eintragungen können durch das Bundesverwaltungsamt mit einem Bußgeld geahndet werden, wobei die Bußgeldentscheidung auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes öffentlich bekannt gemacht wird. Eine Ahnung fehlender Eintragungen mit einem Bußgeld kann teilweise noch vermieden werden, wenn die Eintragung innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Eintragungsfrist nachgeholt wird (§ 59 Abs. 9 GwG). Es ist insofern von großer Relevanz, fehlende Eintragungen schnellstmöglich nachzuholen.
Das elektronische geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH.