Hinweis der FIU zur Abarbeitung der Registrierungsanträge nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG

Bereits im Februar 2024 hat die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) auf technische Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses bei Registrierungsanträgen nach § 45 Abs. 1 S. 2 GwG hingewiesen. Dadurch ist es zu Bearbeitungsrückständen bei der FIU gekommen. Die FIU hat nunmehr mitgeteilt, dass die technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses zwischenzeitliche behoben werden konnten. Die Bearbeitung der vorliegenden Anträge erfolge nunmehr mit Hochdruck. Weiter teilt die FIU mit, dass für den Einzelfall sichergestellt sei, dass noch nicht abschließend registrierte Verpflichtete nicht an der elektronischen Abgabe einer Meldung über goAML-Web gehindert werden. Hierfür hat die FIU zwischenzeitlich ein spezifisches Funktionspostfach eingerichtet, worüber entsprechende Eingaben durch betroffene Verpflichtete unmittelbar die vorgezogene Bearbeitung des betreffenden Registrierungsantrages auslösen. Das Funktionspostfach erreichen Sie unter .