Erfahrungsaustausch über die von der Justiz anlässlich der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen
Am 02.10.2020 fand ein Erfahrungsaustausch mit Herrn Minister der Justiz Peter Biesenbach und Herrn Staatssekretär der Justiz Dieter Wedel über die von den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit anlässlich der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen im Verwaltungsgericht Düsseldorf statt. Für die Anwaltschaft nahmen u.a. die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Hamm und Köln sowie Vertreter des Landesverbandes des DAV in NRW teil. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf war durch Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons (Präsident) und Rechtsanwalt Thiemo Jeck (Hauptgeschäftsführer) vertreten. Ebenfalls nahmen an dem Erfahrungsaustausch die Präsidenten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln teil.
Insgesamt waren sich die Teilnehmer einig, dass die Maßnahmen während der Pandemie – insbesondere während des Shutdowns – nicht zu einem Stillstand der Rechtspflege geführt haben. Die uneinheitlichen Regelungen zum Zugang bei den Gerichten seien mittlerweile weitestgehend vereinheitlicht. Seitens der Vertreter der Anwaltschaft wurden eine bessere Kommunikation, die Sicherstellung der Möglichkeit zur Beantragung von Beratungshilfe, eine bessere Erreichbarkeit der Gerichte sowie eine bessere Liquidation von Prozesskosten- und Beratungshilfe angemahnt. Die Vertreter der Justiz sagten zu, sich bei diesen Themen um Verbesserungen bemühen zu wollen. Von der Justiz wurde als Wunsch an die Anwaltschaft geäußert, dass diese mehr Zustimmungen zu schriftlichen Verfahren gebe und auch ihre Erreichbarkeit verbessere. Die Anwaltschaft solle sich außerdem für die Durchführung von Gerichtsverhandlungen über Videoschalten einsetzen. Die Vertreter des Justizministeriums teilten hierzu mit, dass derzeit virtuelle Verhandlungsräume eingerichtet werden, sodass voraussichtlich im vierten Quartal mehr Kapazitäten für mündliche Verhandlungen per Videoschalte zur Verfügung stehen. Es wurde vereinbart, dass eine kleinere Arbeitsgruppe sich mit den gegenseitigen Wünschen von Justiz und Anwaltschaft befassen wird.