Einführung der elektronischen Akte beim Arbeitsgericht Oberhausen

Zum 29.11.2021 wird beim Arbeitsgericht Oberhausen die elektronische Akte eingeführt. Das Arbeitsgericht Oberhausen bittet deshalb um Verständnis, wenn in den ersten Wochen nach der Umstellung die anfallenden Arbeiten nicht immer in der gewohnten Schnelligkeit durchgeführt werden können. Dies liegt insbesondere daran, dass nunmehr sämtliche schriftlichen Posteingänge gescannt werden müssen. Aus diesem Grund bittet das Arbeitsgericht Oberhausen um Folgendes:

Schriftsätze sollen ab dem 29.11.2021 nur noch ungeheftet, ohne Klebezettel (Post-it‘s) und nur mit Anlagen in leserlicher Kopie (nicht im Original) in der richtigen Reihenfolge und dem richtigen Seitenlayout eingereicht werden.

Außerdem bittet das Arbeitsgericht Oberhausen darum, sämtlichen Schriftverkehr ausschließlich über den elektronischen Rechtsverkehr an das Gericht zu übersenden. Eine zusätzliche postalische Übersendung oder die Übermittlung per Fax sind nicht erforderlich und verursachen beim Arbeitsgericht Oberhausen lediglich zusätzliche vermeidbare Arbeit.

Das Arbeitsgericht Oberhausen hat ausführliche Hinweise zur Einführung der elektronischen Akte erstellt. Die Hinweise finden Sie hier.