beA: Aktive Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022

Seit dem 01.01.2022 ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtend. Die BRAK hat einige rechtliche Fragen zusammengestellt, die über den Jahreswechsel beim beA-Anwendersupport und der Bundesrechtsanwaltskammer beantwortet werden konnten. Zur Informationsübersicht, die regelmäßig aktualisiert wird, gelangen Sie über folgenden Link.

Hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten bei technischen Störungen verweisen wir zudem auf einen Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der BRAK, zur Ersatzeinreichung bei vorübergehenden technischen Störungen des beA im BRAK Magazin 6/2021, den Sie unter folgendem Link abrufen können.