Anfragen zu Folgen einer Ausgangssperre

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erreichen zahlreiche Anfragen in Zusammenhang mit einer möglichen Ausgangssperre. Insbesondere wird nach einem Muster für Arbeitsortbescheinigungen für dringend benötigte Mitarbeiter gefragt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir derzeit ein solches Musterschreiben nicht zur Verfügung stellen können. Derzeit ist noch vollkommen unklar wie eine mögliche Ausgangssperre ausgestaltet sein wird. Erst wenn die Einzelheiten hierzu bekannt sind, kann ein vernünftiges Musterschreiben zur Verfügung gestellt werden. Die Rechtsanwaltskammer wird Sie umgehend informieren, soweit Einzelheiten bekannt sind. Von Anfragen zu einem Musterschreiben bitten wir deshalb derzeit abzusehen.

In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie darauf verweisen, dass die Präsidenten der drei Rechtsanwaltskammern in Nordrhein-Westfalen den Minister der Justiz des Landes NRW Peter Biesenbach gebeten haben, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Personen des Kreises der in kritischer Infrastruktur Tätigen anzuerkennen. Sie regen eine Regelung folgenden Inhalts an:

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können, auch im Falle einer Ausgangssperre, zur Wahrnehmung ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Kanzlei aufsuchen und diese für das rechtsuchende Publikum weiterhin geöffnet halten.
  • Dem rechtsuchenden Publikum wird, auch im Falle einer Ausgangssperre, weiterhin der Zugang zur Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts gewährt.
  • Der Rechtsanwältin und dem Rechtsanwalt ist es weiterhin erlaubt, auch außerhalb der Kanzlei in Wahrnehmung des anwaltlichen Mandats Gerichts-, Orts- oder Besprechungstermine wahrzunehmen. Beschränkungen einer Ausgangssperre gelten insoweit für sie nicht.
  • Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt kann denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebs erforderlich sind, eine Bescheinigung ausstellen, dass sie bei ihr oder ihm beschäftigt sind und sich, auch im Falle einer Ausgangsperre, an ihren Arbeitsplatz begeben dürfen.

 

Den vollständigen Brief an den Justizminister finden Sie hier.