Ab dem 04.02.2019: LG Düsseldorf stellt Postsendungen an das beA zu!

Der Präsident des Landgerichts Düsseldorf, Herr Dr. Scheiff, hat mitgeteilt, dass das Landgericht ab dem 04.02.2019 mit dem elektronischen Versand von Dokumenten an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beginnen wird. Ein Großteil der bisherigen Postsendungen des Landgerichts werde der Anwaltschaft ab diesem Zeitpunkt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zugesandt werden. Der Präsident des Landgerichts bittet in diesem Zusammenhang um Beachtung des folgenden Vorgehens:

„Der Versand kann bekanntlich nicht an eine bestimmte Kanzlei, sondern lediglich an das für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte persönlich eingerichtete beA erfolgen. Dies führt dazu, dass durch die Servicekräfte im hiesigen System eine beA-Adresse pro anwaltlich vertretener Partei oder pro Verfahren hinterlegt wird. Soweit keine anderweitigen Angaben erfolgen, wird dies die beA-Adresse der ersten Unterzeichnerin/des ersten Unterzeichners in einem Verfahren sein. Sollte aufgrund eines Wechsels des Sachbearbeiters während des Verfahrens ein Wechsel der beA-Adresse gewünscht sein, müsste dies bitte durch die jeweilige Kanzlei mitgeteilt werden.“