Elektronischer Rechtsverkehr im richterlichen Bereitschaftsdienst

Über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) besteht die Möglichkeit, für den elektronischen Versand von Nachrichten an die Gerichte und Staatsanwaltschaften sog. Sendungsprioritäten auszuwählen.

Der Absender oder die Absenderin kann als Sendungspriorität den allgemeinen Bereitschaftsdienst der Gerichte oder Staatsanwaltschaften oder auch verschiedene Unterkategorien des Bereitschaftsdienstes nach Rechtsbereichen auswählen. Die Auswahl einer Sendungspriorität mit dem Merkmal „Bereitschaftsdienst“ führt stets dazu, dass eine gesonderte E-Mail-Benachrichtigung über den Eingang an ein Funktionspostfach des Bereitschaftsdienstes der empfangenden Behörde versandt wird.

Die Auswahl der Sendungspriorität „Eilt“ löst hingegen keine Benachrichtigung des richterlichen oder staatsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes aus, sondern dient dazu, Eingänge, die im regulären Dienstbetrieb zu bearbeiten sind, als besonders eilbedürftig zu kennzeichnen.

Eine Anleitung zur Nutzung der Sendungsprioritäten ist mit dem Sondernewsletter der Bundesrechtsanwaltskammer zum beA vom 25.10.2022 übersandt worden.

Die mit dem Bereitschaftsdienst betrauten Gerichte in Nordrhein-Westfalen berichten, dass es bei dem Versand von Nachrichten über das beA zu einer ganz erheblichen Fehlnutzung der Sendungsprioritäten zum Bereitschaftsdienst kommt. Bedauerlicherweise geht dort eine Vielzahl von Nachrichten ein, die zwar mit einer Sendungspriorität des Bereitschaftsdienstes versehen worden sind, aber ihrem Inhalt nach offensichtlich nicht durch den Bereitschaftsdienst zu bearbeiten sind.

Die inkorrekte Nutzung von Sendungsprioritäten des Bereitschaftsdienstes für Nachrichten, die dem regulären Dienstbetrieb vorbehalten sind, führt nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung dieser Eingänge. Sie bedeutet allerdings einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand außerhalb der regulären Dienstzeiten für die im Bereitschaftsdienst der Gerichte tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche diese Eingänge sichten und zuordnen müssen.

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen bittet daher ausdrücklich darum, ausschließlich Nachrichten, die durch den Bereitschaftsdienst der Gerichte zu bearbeiten sind, mit einer Sendungspriorität des Bereitschaftsdienstes zu versehen.

Für sonstige eilbedürftige Nachrichten steht die Sendungspriorität „Eilt“ zur Verfügung.