Durchführung des Kammerident-Verfahrens

Im Zusammenhang mit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bietet die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Mitglieder, die eine beA-Karte mit Signaturfunktion bei der Bundesnotarkammer beantragt haben, die nach dem Signaturgesetz erforderliche Identifizierung ihrer Person in den Räumen der Kammer an. Das sog. Kammerident-Verfahren, das für die Mitglieder kostenlos ist, stellt eine Alternative zu der Identifizierung bei einem Notar dar, die kostenpflichtig ist.

Für die Identifizierung ist es notwendig, dass Sie bei der Kammer vorstellig werden und Ihre Antragsunterlagen (Antragsformular und Identifizierungsformular), Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung) nebst einer einfachen Kopie (Vorder- und Rückseite auf einer Seite) desselben mitbringen. Die Identifizierung erfolgt dann durch geschulte Mitarbeiter der Rechtsanwaltskammer (Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf), montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Wir bitten um Verständnis, dass die Identifizierung nur nach vorheriger Terminabsprache (unter der Rufnummer 0211-4950237) in dem genannten Zeitraum durchgeführt werden kann.

Die Bundesnotarkammer (BNotK) hat bereits mit den Aufladeverfahren für die beA-Signaturkarten begonnen. Die Besteller werden zunächst von der BNotK individuell angeschrieben und über die nächsten Schritte unterrichtet, die zur Aufladung notwendig sind.

Weitere Informationen zum Kammerident-Verfahren finden Sie unter https://bea.bnotk.de/kammerident/.