Update: Noch kein Impfangebot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Seit heute erhalten Beschäftigte in den Serviceeinheiten der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein Impfangebot als Personengruppen der Priorisierungsgruppe 3. Nicht berücksichtigt werden jedoch weiterhin Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ebenfalls der Gruppe 3 angehören. Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar. Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Leonora Holling hat deshalb heute in einem gemeinsamen Schreiben mit den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Köln und Hamm den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Laumann aufgefordert, dass unverzüglich auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein Impfangebot erhalten. Das Schreiben an Herrn Minister Laumann  finden Sie hier.