Kammermitteilungen 2/2022

Cover 1
Inhalt 3
Impressum 4
Anzeigen 2
Juris GmbH 2
Fachseminare von Fürstenberg 4
Fachmedien Ottoschmidt 33
Fachmedien Ottoschmidt 34
Editorial 5
Einer der Grundpfeiler der Anwaltschaft 5
Das aktuelle Thema 6
Die wesentlichen Neuregelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften im Rahmen der großen BRAO-Reform 6
Berichte und Bekanntmachungen 8
Kammerversammlung 2022 8
Beschlüsse der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 6.12.2021 8
Änderung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" in "Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht" 9
Ausschreibung: Gerichtliche Vertretung der Rechtsanwaltskammer in Unterlassungsverfahren wegen unerlaubter Rechtdienstleistungen und/oder unerlaubter Titelführung 9
Abschaffung der Prüfungsgebühren für die Fortbildung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt(in) 9
Ausbildungsvertrag online - online Tool für eine komfortable Erfassung Ihrer Ausbildungsverträge 10
Ausbildungspaktstatistik des BFB 10
BIBB-Erhebung "Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.9." 10
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft - Tätigkeitsbericht 2021 11
Roland Rechtsreport 2022 11
Neue Statistik: Mehr Anwältinnen - Arbeitsrecht beliebteste Fachanwaltschaft 12
Die Kammer rät 13
Die wesentlichen Neuregelungen im Hinblick auf die berufsrechtliche Interessenkollision durch die große BRAO-Reform 13
Elektronische Zwangsvollstreckung - wie geht das? 14
Einreichen einer Schutzschrift per beA 15
Rechtsprechungsübersicht 21
Anwälte müssen kompletten Schriftsatz im beA überprüfen - BGH, Beschluss v. 8.3.2022, VI ZB 78/21 21
beA: Wer über das elektronische Anwaltspostfach >hj<Anhänge ans Gericht versendet, darf im Dateinamen auch Umlaute verwenden. Wenn diese vom Justizrechner dann nicht erkannt werden, darf dies jedenfalls nicht zum Fristversäumnis führen - BGH, Beschl. v. 8.3.2022, Az. VI ZB 25/20 22
beA: Grundsätzlich kann auch eine eingescannte Unterschrift als einfache Signatur anzusehen sein - das gilt aber nicht, wenn die Unterschrift nicht entzifferbar ist und damit von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann - BSozG, Beschluss vom 16.2.2022 - B 5 R 198/21 B 24
beA: Ein Absender von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) handelt nur dann nach der größten vernünftigerweise von ihm zu erwartenden Sorgfalt, wenn er einen ausreichend großen zeitlichen Sicherheitszuschlag bis zum Fristablauf sicherstellt - VG Gelsenkirchen, Urt. v. 7.12.2021 - 18 K 3240/20 26
Geschäftsführer eine Kreishandwerkerschaft kann Syndikusrechtsanwalt werden - BGH, Urteil v. 25.3.2022 - AnwZ (Brfg) 8/21 27
Veranstaltungshinweise 29
RVG-Seminar 29
Kammerveranstaltungen im 3. Quartal 2022 30

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