Kammermitteilungen 2/2022

es als Zeuge, Kläger oder auch als Beklagter. Außerdem zeigt sich, dass der Streitwert, ab dem jemand vor Gericht ziehen würde, mit einem Durchschnitt von 3.683 Euro relativ hoch liegt. Zudem wurden die Befragten um ihre Einschätzung zur außergerichtlichen Streitbeilegung gebeten. Hier bewerten die Befragten die Erfolgschancen überwiegend positiv. 56% sind überzeugt, dass sich mit der außergerichtlichen Streitbeilegung viele Konflikte lösen lassen, nur 31% sind skeptisch. Darüber hinaus finden es 46% gut, dass sich rechtliche Angelegenheiten vermehrt mit digitalen Angeboten lösen lassen, zum Beispiel bei Schadenersatzforderungen oder bei der automatisierten Vertragserstellung. Dagegen finden 27%, dass für solche Anliegen weiterhin ausschließlich Anwälte zuständig sein sollten. Zum Teil B „Fake News, Meinungsfreiheit, vorsichtig zu sein?“ (Angaben in %) Verschwörungstheorien und die Rolle sozialer Medien wurde zusammenfassend ermittelt: – Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fanden in der Bevölkerung von Beginn an einen bemerkenswerten Rückhalt. Zwar ist die Zustimmung zum Kurs der Regierung seit dem Herbst und dem Ausbruch der zweiten Pandemiewelle etwas zurückgegangen, bewegt sich aber nach wie vor auf einem stabil hohen Niveau. Gleichzeitig werden die Maßnahmen der Regierung zur Pandemiebekämpfung als gravierende Eingriffe in das eigene Leben empfunden. Vier von zehn Bundesbürgern sehen sich durch die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zudem in ihren Grundrechten bzw. ihrer Freiheit beschränkt. Die Mehrheit sieht dies jedoch anders: 59% der Bürger fühlen sich durch die vielen Maßnahmen nur wenig oder gar nicht in ihren Grundund Freiheitsrechten eingeschränkt (S. 26). – Es besteht Misstrauen gegenüber den Medien quer durch alle Generationen (S. 29). – Verschwörungstheorien werden als eine ernsthafte Gefahr gesehen (S. 30). – Jeder Zweite plädiert für eine stärkere Kontrolle von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken (S. 31). Welche Kontrollinstanz man hierzu in der Pflicht sieht, ist eine Frage des Alters (S. 32). – Es besteht eine deutliche Mehrheit für die Klarnamenpflicht im Internet (S. 33). Den vollständigen Report finden Sie unter: https:// www.roland-rechtsschutz.de/media/roland-rechtsschut z/pdf-rr/042-presse-pressemitteilungen/roland-rechtsre port/roland_rechtsreport_2022.pdf (jki) Neue Statistik: Mehr Anwältinnen – Arbeitsrecht beliebteste Fachanwaltschaft Die Mitgliederstatistik zum 1.1.2022 offenbart erneut Stillstand bis Rückgang bei den Anwaltszahlen – mit Ausnahme der Anwältinnen. Auch bei den Fachanwältinnen und Fachanwälten sind Zuwächse zu vermelden. Zum Stichtag 1.1.2022 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.085 Mitglieder (inkl. Gesellschaften). Im Vergleich zum Vorjahr (167.092) bedeutet dies erneut einen – wenn auch geringen – Rückgang um 7 Mitglieder (0,004%). Insgesamt waren 0,06% weniger und damit noch 165.587 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 165.680) zugelassen. Zuwachs gibt es bei den Rechtsanwältinnen. Waren im Vorjahr noch 59.466 und damit 35,9% Rechtsanwältinnen zugelassen, sind dies 2022 schon 60.057 (36,27%). Erneut haben sich die Einzelzulassungen als Rechtsanwalt und Rechtsanwältin zugunsten der Syndikus-Zulassungen deutlich verringert. Zum 1.1.2022 waren 142.822 (Vorjahr: 144.733; -1.911) RechtsanwältInnen in Einzelzulassung, 5.149 SyndikusrechtsanwältInnen (Vorjahr: 4.410; +739) und 17.616 (Vorjahr: 16.537; +1.079) Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte (m/w) mit Doppelzulassung zugelassen. Der Frauenanteil ist in allen Zulassungsarten weiter angestiegen, liegt bei den Syndizi jedoch noch einmal deutlich höher als bei den Einzelzulassungen (34,42%). 44,96% der doppelt Zugelassenen und sogar 57,7% der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich. Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 5.015 liegt sie um 2,89% unter dem Vorjahr (5.164). Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist dagegen abermals gestiegen: So gab es zum Stichtag 45.960 Fachanwälte (Vorjahr: 45.732). Davon waren 14.872 Fachanwältinnen (Vorjahr: 14.677). Damit liegt der Frauenanteil weiterhin bei 32,1%. Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen RechtsanwältInnen sind 27,8% auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,8% auch Fachanwältinnen. Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat ebenfalls weiter zugenommen und beträgt nun insgesamt 58.229 (Vorjahr: 57.861). Davon erwarben 34.901 Rechtsanwälte (davon 12.079 weiblich) einen Fachanwaltstitel, 9.846 Rechtsanwälte (davon 2.577 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.213 Rechtsanwälte (davon Berichte und Bekanntmachungen 26 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 2/2022

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0