Kammermitteilungen 2/2022

Anwaltsrecht/Berufsrecht )HVWVWHOOXQJVLQWHUHVVH LQ 9HUIDKUHQ GHU $QZDOVJH richtsbarkeit Wie legt man den Vollstreckungstitel vor? § 754 ZPO verlangt, dass dieser dem Gerichtsvollzieher – zusammen mit dem Vollstreckungsauftrag – in der vollstreckbaren Ausfertigung übergeben wird. Der Titel ist also weiterhinin Papierformeinzureichen. In diesen Fällen entsteht ein zweigeteiltes Verfahren (Hybridverfahren). Dem elektronischen Antrag muss der Titel im Original postalisch nachgesandt werden, am besten mit dem Hinweis, dass bereits ein elektronischer Vollstreckungsantrag vorliegt, und unter Angabe des Datums des Antrags. Die Gerichtsvollzieher bitten darum, in solchen Fällen den Antrag nicht erneut postalisch einzusenden. In nicht eilbedürftigen Fällen empfiehlt es sich, abzuwarten, bis das Gericht die Vorlage des Titels im Original verlangt, und erst dann den Titel unter Angabe des Aktenzeichens zu übersenden; das erleichtert dem Gericht die Zuordnung der Titel. Ein derartiger Medienbruch ist unbefriedigend und führt zu Verzögerungen, die an sich unnötig wären. Dem Gesetzgeber ist das Problem bekannt, BRAK und Deutscher Gerichtsvollzieherbund haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Vorschriften zur Vorlage von Originalen gerade im Zwangsvollstreckungsrecht angepasst werden müssen. Leider ist dies bislang nicht erfolgt. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist derzeit in der Diskussion. BRAK und DGVB werden sich für eine schnelle Umsetzung einsetzen. Ein rein elektronisches Verfahren gilt nach § 754a ZPO sowie nach § 829a ZPO für Vollstreckungsbescheide, deren fällige Geldforderung einschließlich titulierter Nebenforderung und Kosten nicht mehr als 5.000 Euro beträgt. In diesen Fällen ist der Vollstreckungsbescheid samt Zustellungsbescheinigung einzuscannen und als elektronisches Dokument vorzulegen (§ 754a Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Zusätzlich muss der Gläubiger nach § 754a Abs. 1 Nr. 4 ZPO versichern, dass ihm eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids und eine Zustellungsbescheinigung vorliegen und dass die Forderung in Höhe des Vollstreckungsantrags noch besteht. Hat der Gerichtsvollzieher Zweifel, kann er die Vorlage des Vollstreckungsbescheids im Original und/ oder Nachweise zu den übrigen Vollstreckungsvoraussetzungen verlangen (§ 754a Abs. 2 ZPO). Wie reicht man Anlagen ein? Anlagen sind als PDF einzureichen. Insofern gilt nichts anderes als auch ansonsten im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten, d.h. die Vorgaben von § 130a ZPO und der ERVV sind zu beachten. Eine Ausnahme bilden hier, wie bereits erwähnt, die Vollstreckungstitel, die nicht unter §§ 754a, 829a ZPO fallen und zwingend im Original nachzureichen sind. Rechtsanwältin Julia von Seltmann Bundesrechtsanwaltskammer Einreichen einer Schutzschrift per beA Mit einer Schutzschrift kann man sich vorbeugend gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung verteidigen (§ 945a Abs. 1 ZPO), z.B. als Reaktion auf eine Abmahnung. Bereits seit 2016 existiert ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften, das vom hessischen Justizministerium bereitgestellt wird (s. beA-Newsletter 5/ 2021). Schutzschriften sind beim Zentralen Schutzschriftenregister (ZSSR) einzureichen und gelten dann bundesweit als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder (§ 945a Abs. 2 S. 1 ZPO) und allen Arbeitsgerichten der Länder (§§ 62 Abs. 2 S. 3, 85 Abs. 2 S. 3 ArbGG) als eingereicht. Im Folgenden wird das Einreichen einer Schutzschrift per beA beschrieben. Anforderungen an das Einreichen Die Schutzschrift muss als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das regelt die aufgrund von § 945b ZPO erlassene Schutzschriftenregisterverordnung (§ 2 Abs. 2 SRV). Zusätzlich ist – wie auch sonst bei Schriftsätzen an Gerichte – für die Weiterverarbeitung beim ZSSR ein Strukturdatensatz zu übermitteln (§ 2 Abs. 1 S. 2 SRV). Dieser ist auf der Website des ZSSR als elektronisches Formular eingestellt. Er kann dann über die Website des ZSSR versandt oder als XJustizDatensatz auf dem lokalen Rechner des Nutzers gespeichert und anschließend gemeinsam mit der Schutzschrift und ihren Anlagen per beA versandt werden. Empfängerauswahl Das ZSSR kann man in der Empfängersuche der beAWebanwendung ganz einfach aufrufen, indem man im Gesamtverzeichnis danach sucht. Als Suchbegriffe kann man z.B. „zentrales“ und als Ort „Frankfurt“ verwenden. Dann wird das ZSSR als Empfänger in der Ergebnisliste angezeigt. Erstellen des Strukturdatensatzes Für das Erstellen des Strukturdatensatzes hat die Ende Februar 2022 ausgerollte beA-Version 3.10 (dazu beASondernewsletter 5/2022) Vereinfachungen umgesetzt: Die beA-Webanwendung gibt, wenn das ZSSR als Empfänger ausgewählt wird, nunmehr direkt einen Link zur Webseite des ZSSR an, über die der StrukturDie Kammer rät KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 2/2022 29

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