Kammermitteilungen 1/2021

der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren ist auch im Jahr 2020 gleichbleibend stark, was für eine hohe Akzep- tanz der Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft spricht. Auch die aus dem Bereich der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eingereichten Schlichtungsanträge blieben mit 27 Anträgen (zu 30 Anträgen im Jahr 2019) relativ konstant. Der Tätigkeitsbericht 2020 steht unter www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/ Tätigkeitsberichte bereit und enthält neben Angaben zum organisatori- schen Aufbau der Schlichtungsstelle statistische Aus- wertungen, typische Fallkonstellationen, Empfehlun- gen zur Vermeidung von Streitigkeiten und anonymi- sierte Schlichtungsfälle. (jki) Konjunkturumfrage Winter 2020 in den Freien Berufen Das Institut für Freie Berufe (IFB) führte im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) vom 21.9. bis 1.11.2020 eine repräsentative Umfrage unter rund 1.200 Freiberuflern zur Einschätzung ihrer aktuel- len wirtschaftlichen Lage, der voraussichtlichen Ge- schäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten sowie ihrer Personalplanung und Kapazitätsauslastung durch. Im Sonderteil wurde überdies eine Zwischenbi- lanz des bisherigen Corona-Jahres 2020 gezogen, wo- bei die Daten im Wesentlichen erhoben wurden, als die seit November einsetzenden und nun nochmals ver- schärften Einschränkungen noch nicht griffen. Die Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Winter 2020 zeigen, dass die bisherige Bilanz des Corona-Jah- res 2020 für vier von zehn Freiberuflern kritisch ist. Bei ihnen hat sich die Lage im Vergleich zu 2019 ver- schlechtert. Für 25,3% von ihnen ist der bisher entstan- dene wirtschaftliche Schaden bereits existenzbedro- hend. Weitere 13,8% befürchten dieses Szenario im Jahr 2021. Dies basiert auf einem merklichen Auftrags- rückgang seit März von mehr als der Hälfte, der jeden dritten Freiberufler trifft. Nachdem bereits Stellen ab- gebaut werden mussten, sind derzeit weitere rund 140.000 Stellen bedroht. Die Krise geht an die Sub- stanz. Um sie abzufedern, hat jeder dritte Betroffene betriebliche Rücklagen eingesetzt, 7,5% sogar seine Altersvorsorge. Die BFB-Pressemitteilung ist abrufbar unter https:// www.freie-berufe.de/pressemitteilungen/prof-dr-ewer- keine-entwarnung-risiken-gerade-fuer-2021-bleiben/ (jki) Elektronischer Rechtsverkehr beim Arbeitsgericht Krefeld – Versand des gerichtlichen Schriftverkehrs über beA seit dem 1.2.2021 Bereits seit dem 1.4.2020 werden die Akten beim Ar- beitsgericht Krefeld in elektronischer Form geführt. Damit wird die spätestens ab dem 1.1.2026 zwingend geltende Rechtslage im Rahmen der Regelung des § 46e ArbGG vorweggenommen. Ab dem 1.2.2021 wird zudem der an die Anwaltschaft gerichtete ausgehende Schriftverkehr in allen Prozess- akten elektronisch an das jeweilige besondere elektro- nische Anwaltspostfach (beA) versendet. Dementspre- chend werden gemäß § 174 Abs. 3 ZPO auch Zustel- lungen gegen elektronisches Empfangskenntnis vorge- nommen. Eine zusätzliche postalische Übersendung oder Übermittlung per Telefax wird dann grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Sofern Rechtsanwälte bzw. Kanzleien über mehrere über das beA aufrufbare Postfächer verfügen, kann ge- genüber der Geschäftsstelle des Gerichts zur Arbeitser- leichterung das für das jeweilige Verfahren „richtige“ Postfach mitgeteilt werden. Es wird insgesamt darum gebeten, bei allen Schriftstücken den Namen der sach- bearbeitenden Rechtsanwältin bzw. des sachbearbei- tenden Rechtsanwalts deutlich sichtbar auf der ersten Seite zu vermerken. Weitere Hinweise zum elektroni- schen Rechtsverkehr beim Arbeitsgericht Krefeld er- halten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskam- mer (www.rak-dus.de , News, Meldung vom 29.1.2021). (jki) Berichte und Bekanntmachungen KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2021 7

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