Table of Contents
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28
Kammermitteilungen 1/2021
Titelseite
1
Inhalt
3
Impressum
4
Anzeigen
1
RA-MICRO
1
Juris GmbH
2
Fachseminare von Fürstenberg
4
Editorial
7
Zukunftsperspektiven
7
Das aktuelle Thema
8
Ein besonderes, aber insgesamt erfolgreiches Jahr!
8
Berichte und Bekanntmachungen
11
Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG2021)
11
Neue PKH-Freibeträge seit dem 1.1.2021
11
Aufhebung der Allgemeinen Prozesserklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 27.6.2017 mit Wirkung zum 1.1.2021
12
Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft für das Jahr 2020
12
Konjunkturumfrage Winter 2020 in den Freien Berufen
13
Elektronischer Rechtsverkehr beim Arbeitsgericht Krefeld - Versand des gerichtlichen Schriftverkehrs über beA seit dem 1.2.2021
13
Aktive beA-Nutzungspflicht in Bremen und Schleswig-Holstein
14
Pandemie-Planung des Landes NRW - Übereinkunft über die Zusammenarbeit der Rechtsanwaltskammern mit der Justiz im Rahmen der SARS-CoV-2 Pandemie
14
Gerichtliche Verhandlungen per Videosystem
15
Familiensachen: Geltendmachung und Vollstreckung von Forderungen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird weiter zentralisiert: Übernahme des Rückgriffs nach dem UVG durch das Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen
15
Die Kammer rät
16
Anwaltsvertrag im Fernabsatz?! - Beweislast trifft den Rechtsanwalt
16
Rechtsprechungsübersicht
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Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Großkanzlei als Projektjurist im Wege der Arbeitnehmerüberlassung
18
Zulassungsfähigkeit von Geschäftsführern als Syndikusrechtsanwälte
18
Syndikuszulassung – Eigene Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers i.S.d. § 46 Abs. 5 BRAO
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Die vertragliche Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts ist nicht ausreichend
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Der Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Handakten verjährt nach den Vorschriften des BGB.
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Verteidigergebühren für die eigene Person können dem Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof gemäß § 57 Abs. 3 BRAO nicht erstattet werden
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Veranstaltungshinweise
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Kammerveranstaltungen im 2. Quartal 2021
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