Kammermitteilungen 4/2022

Menschen gegen den Beruf spricht: Sie wollen eine Perspektive haben, sich weiterentwickeln und beruflich aufsteigen können. Zugegebenermaßen gibt es in anderen Ausbildungsberufen diversere Möglichkeiten, sich nach der Ausbildung zu qualifizieren. Aber dafür ist die ausgebildete Rechtsanwaltsfachkraft bereits in einem sehr breiten Spektrum einsatzbereit und kann sich, ob uns das gefällt oder nicht, nach der Ausbildung unmittelbar auch für eine Tätigkeit in der Justiz oder im Unternehmen bewerben. Und einige attraktive Seiten des Berufsbilds sollten stärker hervorgehoben werden. Rechtsanwaltsfachangestellte haben einen krisensicheren Arbeitsplatz, üblicherweise keine Wochenend- oder Schichtarbeit bei geregelten Arbeitszeiten und gerade in kleineren und mittleren Kanzleien sind Strukturen nach wie vor familiär. Auch die Digitalisierung ist in die Kanzleien eingezogen- nicht nur Legal Tech, sondern bereits der tägliche Einsatz des beA, von Kanzleiprogrammen, die Pflege der Homepage und vielleicht sogar Social Media zu Werbezwecken sowie nicht zuletzt die veränderte Mandantenkommunikation – in vielen Bereichen geht ohne IT-Kenntnisse nichts mehr. Klar ist – letztlich keine erfolgreiche Kanzlei oder Rechtsabteilung kommt ohne gute und gut ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, die den Berufsträgern zuarbeiten, selbständig eigene Aufgaben erledigen, den Anwälten bestimmte Tätigkeiten abnehmen und für den reibungslosen Arbeitsablauf sorgen, aus. Wie begegnen wir also dem Fachkräftemangel? Bilden Sie aus! Nutzen Sie hierzu gerne die Stellenbörse der Rechtanwaltskammer Düsseldorf (www.rak-dus-stellen boerse.de) und wenden Sie sich an die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer, Frau Heiduk (Tel.: 0211/49502-38, E-Mail: r.heiduk@rak-dus.de) und Frau Rößel (Tel.: 0211/49502-12, E-Mail: n.roessel@ rak-dus.de) oder den beauftragten Kollegen aus den Reihen des Vorstands, Rechtsanwalt Jan Jurgutat. Klar ist, geeignete Bewerber zu finden ist nicht leicht. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nimmt jährlich an zahlreichen Ausbildungsmessen teil. Die BRAK informiert über die Internetseite recht-clever.info, einem Portal, auf dem ebenfalls Stellen angeboten werden können. Aber werden Sie doch auch selbst aktiv und kreativ. Gute Erfahrungen werden immer wieder berichtet von Kolleginnen und Kollegen, die bereits durch Schülerpraktika verlässliche und gut geeignete Auszubildende finden. Hier bieten sich auch die Berufsinformationstage an weiterführenden Schulen an; viele Schulen sind froh, wenn potentielle Ausbilder bzw. Arbeitgeber aktiv werden und ihre Teilnahme anbieten. Es bieten sich hierfür nicht nur die Schulen der eigenen Kinder, sondern insbesondere auch die in der Nachbarschaft der Kanzlei belegenen Schulen an. Gerne bietet die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer auch hierbei Hilfestellungen, z.B. über den sog. Praktikumsleitfaden. Möglicherweise hilfreich ist es auch, wenn sich MitarbeiterInnen dazu bereit erklären, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Oft ist der geringere Altersabstand oder der Bericht über die eigene Erfahrung ein wichtiges Kriterium, um sich für einen Ausbildungsplatz zu entscheiden. Werben Sie auf Ihrer Homepage für eine Ausbildungsstelle oder in der Kanzlei, um zufriedene Mandanten auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen, die wiederum vielleicht nicht nur neue Mandanten bringen, sondern auch Nachwuchskräfte empfehlen. Haben Sie die oder den richtigen Auszubildenden gefunden? Dann wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwaltskammer. Bereits seit einiger Zeit steht ein online Tool zur Registrierung neuer Ausbildungsverträge zur Verfügung, welches ab dem 1.1.2023 die klassischen Ausbildungsverträge in Papierform ersetzt und damit für eine unbürokratische Eintragung des Azubis steht. Für alle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Beispielsweise erhalten Sie bei Bedarf auch eine Vorlage für einen betrieblichen Ausbildungsplan. Werden Sie zum attraktiven Arbeitgeber! Gerade junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten nicht nur gefordert, sondern auch gefördert werden. Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fortbildungen – ggf. interne aber auch externe Weiterbildungsangebote, z.B. Sprachkurse, Kommunikationstrainings in und nach der Ausbildung an oder bspw. Kurse zur Prüfungsvorbereitung, und die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bislang – gerade in kleineren Kanzleien – wenig genutzt sind flexible Arbeitszeitmodelle, wie eine individuelle wöchentliche Arbeitszeit oder Gleitzeit. Hier haben Kanzleien daher Nachteile gegenüber anderen Institutionen, die ebenfalls Rechtsanwaltsfachangestellte einstellen und sich auf dem Arbeitsmarkt entsprechend präsentieren. Denn je größer das Unternehmen oder die Anwaltskanzlei, desto öfter haben die nicht-juristischen Mitarbeiter die Möglichkeit zu flexibler Arbeitsgestaltung. Dies zeigt nicht nur der aktuelle STAR-Bericht, sondern die Lebenswirklichkeit in Kanzleien. Auch das Homeoffice ist für viele Mitarbeiter heute fast ausschlaggebend, um eine Tätigkeit anzunehmen. Dabei wird eine Homeoffice-Lösung auch im Bereich der juristischen Assistenz nach der Pandemie vermehrt angeboten. Viele Tätigkeiten, wie etwa das Schreiben von Diktaten oder der Betrieb der Telefonzentrale, können bei entsprechender technischer Einrichtung gleichfalls von zu Hause erledigt werden. Durch das beA ist auch der Versand von Schriftstücken teilweise aus dem Homeoffice möglich. Für Mitarbeiter wiederum gehen unverzichtbare Vorteile mit der Arbeit von Zuhause einher, wie die Reduzierung der Pendelzeit und/oder möglicherweise bessere Vereinbarkeit von Familie und Arbeitszeit. Auch weitere Annehmlichkeiten, wie ein Jobticket oder die Übernahme der Kosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung können ausschlaggebend sein. Auch wir werden laufend überlegen, Ideen und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der nicht-juristischen Tätigkeit in der Anwaltskanzlei zu schaffen. Das aktuelle Thema KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2022 73

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