Kammermitteilungen 4/2022

Berichte und Bekanntmachungen Ende der sicherheitstechnischen Zulassung der beA-Signaturkarten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an Dokumenten mit Ablauf des 31.12.2022 – Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur Mit Ablauf des 31.12.2022 endet die sicherheitstechnische Zulassung der beA-Signaturkarten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an Dokumenten. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat daraufhin entschieden, qualifizierte elektronische Signaturzertifikate künftig nicht mehr als Signaturkarte herauszugeben, sondern auf ein Fernsignaturverfahren umzustellen. Beim Fernsignaturverfahren ist das Signaturzertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur nicht mehr auf der Karte selbst gespeichert, sondern verbleibt in der hochsicheren IT-Umgebung der Bundesnotarkammer. Hierüber wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits durch die BRAK und die Bundesnotarkammer informiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das Fernsignaturverfahren bereits in die beA-Webanwendung integriert. Auf diesem Weg können also bereits Fernsignaturen angebracht werden. Zu der Frage, was die Einführung des qualifizierten Zertifikats zur Fernsignatur durch die Bundesnotarkammer für die Arbeit mit der Kanzleisoftware bedeutet, hat die BRAK gemeinsam mit dem Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIVERV) ein Schreiben veröffentlicht. Das vollständige Schreiben vom 22.11.2022 finden Sie unter folgendem Link: https://portal.beasupport.de/fileadmin/user_uplo ad/pdfs/2022-11-22_Wichtige_Informationen_zum_Ja hreswechsel_BRAK_SIV-ERV.pdf U.a. stellt der SIV-ERV in einer Tabelle unter dem folgenden Link https://siv-erv.de/wichtige-informationen -zum-jahreswechsel-2022-23/ Informationen zu den einzelnen Lösungen der Mitgliedsunternehmen bereit. In diesem Schreiben wird u.a. mitgeteilt, dass alternativ zur Fernsignatur weiterhin die Signaturkarten anderer Hersteller zum qualifizierten elektronischen Signieren genutzt werden können. Im beA-System werden auch über den Jahreswechsel hinaus die Signaturkarten der Hersteller Deutsche Telekom Security GmbH, dgnservice und D-TRUST GmbH unterstützt. Wenn Sie Signaturkarten anderer Hersteller nutzen, fragen Sie bitte bei Ihrem Kanzleisoftware-Hersteller nach, ob die Signaturkarte von der Software unterstützt wird. Eine weitere Möglichkeit zur wirksamen Einreichung von elektronischen Dokumenten bei den Gerichten ist die Nutzung des sicheren Übermittlungswegs. Sie benötigen in diesem Fall keine qualifizierte elektronische Signatur, sondern versehen das elektronische Dokument mit Ihrer einfachen Signatur, melden sich mit Ihrem Zugangstoken an Ihrem beA an und versenden das Dokument höchstpersönlich. (jki) Vorankündigung: Vorstandswahl 2023 Bereits jetzt möchten wir darauf aufmerksam machen, dass im Frühjahr 2023 turnusmäßig die Hälfte der Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf neu gewählt werden wird. Der Wahlvorstand ist konstituiert und wird die Mitglieder postalisch sowie über die Internetseite der Rechtsanwaltskammer über entsprechende Fristen und den Zeitraum der Wahl informieren. Wie auch die vergangeneWahl im Jahr 2021 wird auch die kommende Wahl auf elektronischem Wege stattfinden. (jki) 13. RA Praktikum – dem Nachwuchsmangel entgegentreten Vom 8.8. bis zum 16.9.2022 fand in diesem Jahr das 13. RA Praktikum in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sowie in Kanzleien statt. Es handelt sich um ein Praktikumsprogramm, welches die Rechtanwaltskammer Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf seit vielen Jahren erfolgreich durchführt, um dem juristischen Nachwuchs die Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei nahezubringen. Neben Unterrichtstagen in den Räumen der Rechtsanwaltskammer, bei denen durch die anwalt74 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2022

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