Kammermitteilungen 3/2022

Berichte und Bekanntmachungen Achtung Fristsache – Zulassungspflicht der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Berufsausübungsgesellschaften, die am 1.8.2022 schon bestanden und nach der Neuregelung des § 59f BRAO nunmehr zulassungspflichtig sind, müssen diese Zulassung bis zum 1.11.2022 beantragen. Hierzu gehören insbesondere die Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung. Sofern die Gesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung beantragt hat, darf sie als solche keine Rechtsdienstleistungen mehr erbringen. Zulassungsanträge finden Sie auf der Internetseite der RAK unter https://www.rak-dus.de/fuer-mitglieder/zul assung/ (js) Schiedsgutachter gesucht! Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wird regelmäßig von verschiedenen Versicherungen in Schiedsgutachterverfahren gemäß § 18 ARB um Benennung einer Schiedsgutachterin/eines Schiedsgutachters gebeten und ist daher regelmäßig auf der Suche nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bereit sind, auf Anfrage entsprechende Schiedsgutachten zu erstellen (vorzugsweise Fachanwältinnen/-anwälte für Versicherungsrecht). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thiemo Jeck Tel.: 0211/49502-20 E-Mail: t.jeck@rak-dus.de (jki) Besondere Leistungen im Rahmen der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten – Ausbilderehrung Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf haben im Sommer 2022 acht Auszubildende ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit der Bestnote „sehr gut“ abschließen können. Die Rechtsanwaltskammer hat erstmals auch die Ausbilderinnen und Ausbilder geehrt. Den jeweils ausbildenden Kolleginnen und Kollegen wurde jeweils eine Urkunde zur Anerkennung ihrer besonderen Leistungen im Rahmen der Ausbildung und damit bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels übermittelt. Es wird beabsichtigt, künftig jeweils die Ausbilderinnen und Ausbilder der Jahrgangsbesten entsprechend mit einer Urkunde zu ehren. (jki) Ausbildungsvertrag online – Tool für die Erfassung Ihrer Ausbildungsverträge Seit Mitte November 2021 steht auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer unter https://www.rak-dus. de/karriere/ra-fachangestellte/ausbildungsvertraege-fo rmulare/ ein neuer Service zur Verfügung: Mit dem „Ausbildungsvertrag online“ können der Ausbildungsvertrag sowie der Antrag auf Eintragung des Auszubildenden in das Ausbildungsverzeichnis am PC bequem ausgefüllt und unmittelbar ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie, dass ab dem1.1.2023 alle Ausbildungsverträge auf diesem Wege zu melden sind. Besonderer Vorteil dieses online basierten Verfahrens ist, dass die Anwendung Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Vertragsdaten unterstützt. Sie können bei der Dateneingabe zwischenspeichern und den Ausbildungsvertrag inklusive dem Antrag auf Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt weiter vervollständigen. Nach der Eingabe aller notwendigen Informationen können Sie den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung als PDF ausdrucken. Unterschrieben und um Anlagen ergänzt, reichen Sie den Vertrag und den Antrag auf Eintragung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vorzugsweise über beA oder per E-Mail KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022 47

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