Kammermitteilungen 3/2022

Jetzt bestellen: otto-schmidt.de Intelligente Kraftquelle: Rechtsstand 1.4.22 waltlichen Arbeitsmarkt kennt. Doch der Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts ist aus meiner Sicht prädestiniert dafür, diesen Anforderungen zu genügen. Schließlich ist es ja gerade ein Freier Beruf! Die Herausforderung der nächsten Jahre für die Anwaltschaft wird deshalb sein, den juristischen Nachwuchs davon zu überzeugen, dass im Vergleich zu Verwaltung und Justiz oder der Tätigkeit im Unternehmen die Tätigkeit als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt den absoluten Vorzug verdient. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und die in der Pandemiezeit zur Blüte gefundene Möglichkeit der Videoverhandlung nach § 121a ZPO und den korrespondierenden Verfahrensordnungen hat der Anwaltschaft einen längst überfälligen Digitalisierungsschub verschafft. Die damit gewonnene zeitliche und örtliche Flexibilität gilt es zu nutzen und durch weitere Maßnahmen auszubauen. Sinkende Anwaltszahlen gehen nicht zwingend mit einer zurückgehenden Nachfrage durch Mandantinnen und Mandanten einher, im Gegenteil, die Nachfrage konzentriert sich auf immer weniger Kolleginnen und Kollegen. Somit könnten auch die Bedingungen für die Gründung einer eigenen Kanzlei und damit der Eintritt in die selbständige, freiberufliche Tätigkeit nicht besser sein. Doch auch hier zeigt der Trend: die Gründungszahlen gehen zurück. Die hohe Anzahl an offenen Stellen verführt dazu, sich nicht in das Wagnis Selbständigkeit zu stürzen, sondern die planbare und vermeintlich sicherer Position als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu wählen. Gerade hier wird viel Potenzial des Freien Berufs und der Flexibilität vergeben. Die Förderung des juristischen Nachwuchses sollte deshalb für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt selbstverständlich sein. Selbst Schülerinnen und Schülern sollten so frühzeitig wie möglich authentische Einblicke in den Berufsalltag geschaffen werden. Dabei ist auch die Bedeutung von Schülerpraktika nicht zu unterschätzen: Diese ersten Praxiseinblicke von Schülerinnen und Schülern sind für die weitere Berufswahl sehr prägend. Je engagierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diese Praxiseinblicke unterstützen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine juristische Ausbildung oder ein juristischer Studiengang eingeschlagen wird. Und gerade in dieser Phase sehe ich einen wesentlichen Vorsprung von Einzelkanzleien oder kleineren Einheiten gegenüber überregionalen Einheiten oder sogar Großkanzleien. Ja, es kostet Zeit, es kostet Kraft und am Ende des Tages auch Geld – aber es ist eine Investition in die juristische Nachfolge. Und vielleicht wird aus dem Praktikanten von damals der Referendar von heute und der Kanzleinachfolger von morgen. Ein weiterer wichtiger Schlüsselfaktor für die Zukunft der Anwaltschaft ist die Diversität. Die Arbeitsbedingungen und Einnahmen von Männern und Frauen gleichen sich weiterhin an, doch unser Blick sollte über das Gender-Thema hinaus gehen: Die Anwaltschaft muss diverser werden, um auch in Zukunft bestehen zu können. Und das beginnt nicht erst mit dem Eintritt in den Beruf und den Kanzleialltag. Schon während der Schulzeit sollten gezielt auch Arbeiterkinder, Migrantinnen und Migranten und auch andere diverse Gruppen angesprochen werden. Denn so divers wie die Mandantinnen und Mandanten sein können, so divers soll auch die Anwaltschaft sein. Darin besteht ein großes Potenzial, das es gemeinsam zu schöpfen gilt. Das aktuelle Thema 46 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022

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