Kammermitteilungen 3/2022

Online Beratermodul ZIP (Online-Archiv ZIP und EWiR ab 1980) 69 € pro Monat zzgl. MwSt. für 3 Nutzer. ISBN 978-3-504-39080-8 Print und Online: ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und EWiR und Beratermodul ZIP (Online-Archiv ab 1980). Jahresbezugspreis 993 € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten. ISSN 0723-9416 Die ZIP zählt dank ihrer sachübergreifenden Bandbreite und einzigartigen Informationstiefe zu den führenden Fachzeitschriften zumWirtschaftsrecht in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt auf dem Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungsrecht. Ebenso hochwertige Inhalte bietet sie zu weiteren Themen wie Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht sowie im Schnittstellenbereich Arbeits- und Sozialrecht. Wöchentlich erhalten Leserinnen und Leser in kompakter Formmeinungsbildende Aufsätze von anerkannten Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis zu aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Alle 14 Tage ergänzt durch die Kurzkommentare der EWiR – Entscheidungen zumWirtschaftsrecht. Jetzt probelesen und bestellen unter www.otto-schmidt.de ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Wo im Wirtschaftsrecht alle Fäden zusammenlaufen. Gedruckt und digital! ZIP EWiR ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Beratermodul Verfahren vor dem Bundesgerichtshof betraf den Fall des Ruhens der Syndikustätigkeit aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit. In diesem Fall, in dem keine anderweitige Tätigkeit aufgenommen wurde, vielmehr die Syndikustätigkeit ersatzlos unterbrochen war, sah der BGH dies nicht als zulassungsschädlich an.5 5 BGH, Urteil vom 18.3.2019, AnwZ (Brfg) 6/18. Der Gesetzgeber verweist in der Gesetzesbegründung zu § 46b Abs. 2 S. 4-neu darauf, dass vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsprechung unter anderem Unterbrechungen aufgrund von Elternzeit, Krankheit, Urlaub oder Sabbatical, Freistellungen aufgrund von Betriebsratszugehörigkeit oder befristete Tätigkeiten als Vorstandsassistent oder etwa Abordnungen an Tochtergesellschaften des Arbeitgebers explizit als regelungsbedürftig angesehen worden seien.6 6 BT Drucksache 55/21, S. 202. Zwar, so der Gesetzgeber, habe die Entscheidung zur Elternzeit bereits eine weitgehende Klärung mit ausreichend Raum für Differenzierungen bei der Rechtsanwendung gebracht. Aber auch für Fälle, in denen eine Syndikusrechtsanwältin oder ein Syndikusrechtsanwalt die Tätigkeit, für die die Zulassung erteilt wurde, für eine im Voraus begrenzte Zeit vorübergehend unterbricht und eine berufsfremde Tätigkeit aufnimmt, sollte die gemäß den rentenversicherungsrechtlichen Regelungen eintretende Situation widerspruchsfrei zu der gemäß der berufsrechtlichen Regelungen eintretenden Situation sein.7 7 BT Drucksache 55/21, S. 202. Die Einführung von § 46 Abs. 6 BRAO trägt dem Umstand Rechnung, dass der Gesetzgeber den Beruf der Syndikusrechtsanwältin und des Syndikusrechtsanwalts als besondere Form der Ausübung des einheitlichen Berufs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der entsprechenden statusrechtlichen Anerkennung ausgestaltet hat. Daher hat auch für Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen der Grundsatz der unabhängigen Rechtberatung und Vertretung zu gelten. Die Sicherstellung dieser Unabhängigkeit auch in Fällen der Drittberatung ist Kernanliegen der Begrenzungen gemäß § 46 Abs. 5 S. 1 und S. 2 Nr. 2 und 3 BRAO.8 8 BT Drucksache 55/21, S. 200. Rechtsanwältin Julia Kindler Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Die Kammer rät 56 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022

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