Kammermitteilungen 3/2022

terhalb der Eurostat-Armutsgrenze keine derartige Unterstützung erhalten. Dieser Umstand in Verbindung mit hohen Gerichtsgebühren könnte sich auf den Zugang zum Recht dieser Personen auswirken. Die Ergebnisse des Justizbarometers fließen in den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission mit ein. (jki) Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum Rechtsstaatlichkeitsjahresbericht der Europäischen Kommission Das Europäische Parlament hat sich am 19.5.2022 in einer Entschließung zum Rechtsstaatlichkeitsjahresbericht der Europäischen Kommission geäußert und darin die Bedeutung der Rechtsanwaltsvereinigungen für ein unabhängiges Justizsystem herausgestellt. BRAKSchatzmeister Michael Then hatte sich im Vorfeld der Abstimmung im zuständigen Ausschuss in einem Schreiben an Abgeordnete gewandt und auf die Bedeutung der entsprechenden Änderungsanträge hingewiesen. In der Entschließung soll die Sichtweise des Parlaments auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission dargelegt werden. Nr. 15 über Justizsysteme enthält den entsprechenden Verweis auf die Bedeutung der Vereinigungen der Anwaltschaft, Nr. 31 nimmt Bezug auf den Einsatz von Spionagesoftware auch gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zudem begrüßen die Abgeordneten die Fortführung des Rechtsstaatlichkeitsberichts, auch wenn der Bericht 2021 nach ihrer Ansicht eindeutigere Bewertungen hätte enthalten können. Als positiv bewerten sie weiter, dass die Kommission beabsichtigt, länderspezifische Empfehlungen abzugeben. Gefordert wird im Rahmen der Entschließung u.a., dass der Austausch mit Interessenträgen und der Zivilgesellschaft im Rahmen der Erstellung des Rechtsstaatlichkeitsberichts noch intensiviert wird und dass die bestehenden Instrumente zur Sanktionierung der Nichtbeachtung von Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit intensiver als bisher genutzt werden. Die Entschließung weist auf zahlreiche weitere Rechtsstaatlichkeitsaspekte wie die Gefahr durch missbräuchliche SLAPP-Klagen oder unzureichende Haftbedingungen hin. Den Initiativbericht erarbeitet hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) des Parlaments, Berichterstatterin war dort die deutsche Grünen-Abgeordnete Terry Reintke. Ebenfalls von Interesse ist die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI) zu diesem Dossier, welche unter Ziffer 5 und 7 noch ausführlichere Passagen zur Bedeutung der Anwaltschaft und ihrer Selbstverwaltung im Rechtsstaat enthält. Berichterstatter im JURI war Franco Roberti (IT/S&D). Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link https://www.europarl.europa.eu/doceo/d ocument/TA-9-2022-0212_DE.html. (jki) EU-Kommission zu Rechtsstaatlichkeit in Deutschland und Europa Am 13.7.2022 wurde der diesjährige Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission nebst Länderberichten und erstmals auch länderspezifischen Empfehlungen veröffentlicht, welche sich auch mit dem Pakt über den Rechtsstaat und Ressourcen für das Justizsystem befassen. Der Bericht untersucht Justizsysteme, den Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Er kommt zu dem Schluss, dass in der Union einerseits weiterhin positiv zu bewertende Reformen stattfinden, andererseits ernste Bedenken in Bezug auf manche Mitgliedstaaten bestehen bleiben. Die Kommission hatte in Vorbereitung des Berichts eine umfangreiche Konsultation von Interessenträgern durchgeführt und ist in diesem Rahmen auch an die BRAK herangetreten, welche sich mittels Stellungnahme und im Rahmen eines virtuellen Länderbesuchs daran beteiligt hat. Die Stellungnahme der BRAK wird im Länderbericht zu Deutschland an einigen Stellen zitiert. Die Empfehlungen für Deutschland betreffen zunächst den neuen Pakt für den Rechtsstaat, in den auch die Anwaltschaft einbezogen werden soll, und die Bereitstellung von Ressourcen für das Justizsystem, diesen Punkt hatte die BRAK in ihrer Stellungnahme aufgegriffen. Zudem sollen die Pläne zur Einführung eines „Fußabdrucks“ zur Überwachung und Rückverfolgung der Lobbyistenaktivitäten im Gesetzgebungsverfahren weiterverfolg werden. Dann sollen dem Drehtüreffekt vorgebeugt und ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden eingeführt werden. Schließlich soll der Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung Berichte und Bekanntmachungen KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022 53

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