Kammermitteilungen 3/2022

von gemeinnützigen Organisationen weiterverfolgt werden. Der Länderbericht zu Deutschland kommt zu dem Schluss, dass die wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz weiterhin auf sehr hohem Niveau sei, auch wenn sich die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit im Vergleich zum Vorjahr leicht verschlechtert hat. Bewertet werden neben der Unabhängigkeit auch die Qualität und Effizienz der Justiz. In Bezug auf die Qualität der Justiz wird die noch nicht umfassende Digitalisierung und in diesem Zusammenhang auch die mangelhafte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant in virtuellen strafrechtlichen Anhörungen kritisiert. Die Effizienz der Justiz sei insgesamt gut, auch wenn Massenverfahren eine Herausforderung darstellten. Im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Justiz werden auch u.a. das Erfordernis des Erfahrungsnachweises für vorsitzende Richter an Bundesgerichten und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (Weisungsbefugnis) thematisiert. Im Bereich Korruptionsbekämpfung werde der Rechtsrahmen derzeit noch überarbeitet, darunter fällt beispielsweise die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie. Probleme gebe es in diesem Bereich insbesondere in Bezug auf den Bundestag. Hinsichtlich ausländischer Bestechungstaten fehle eine Rechtsgrundlage für die Haftung von Unternehmen. Auch die Presse sei in hohem Maße unabhängig. In Bezug auf die Gewaltenteilung geht der Bericht u.a. auf die Covid-19 Maßnahmen ein, diese würden durch die zuständigen Organe regelmäßig überprüft und überarbeitet. Der Bericht geht auch auf den Gesetzgebungsprozess ein und führt kurze Konsultationsfristen und insgesamt intransparente Konsultationsverfahren an. Kurz werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Vorrang des EU-Rechts und das als Reaktion darauf eingeleitete und bereits wieder beendete Vertragsverletzungsverfahren der Kommission thematisiert, sowie anhängige deutsche Fälle vor dem EGMR. Der allgemeine Rechtsstaatlichkeitsbericht behandelt die Herausforderungen, denen sich die EU in den letzten Jahren sowie in jüngster Zeit ausgesetzt sieht. Ein Abschnitt widmet sich der Bedeutung der Anwaltschaft und von Kammern und stellt deren Bedeutung heraus. Einschränkungen der Vertraulichkeiten müssten mit Rechtsstaatsprinzipien vereinbar sein. In Bezug auf den Disziplinarrahmen für Richter und Staatsanwälte wird auf Verteidigerrechte verwiesen. Ferner werden Anwälte als mittels Spionagesoftware Pegaus überwachte Personen genannt. Kurz thematisiert werden auch Geldwäscheaspekte, Goldene Visa und Pässe und der Whistleblower-Schutz. Alle Länderberichte und Empfehlungen sowie weitere Dokumente finden Sie unter: https://ec.europa.eu/com mission/presscorner/detail/de/ip_22_4467 (jki) Berichte über die Tätigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2021 (EGMR) Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz stehen zum Download der Bericht über die Rechtsprechung des EGMR und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 sowie der Bericht über die Rechtsprechung des EGMR in Verfahren gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2021 bereit. Die Berichte finden Sie unter folgenden Links: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/The men/Menschenrechte/Bericht_ueber_die_Rechtsprech ung_des_EGMR_2021_DE.pdf?__blob=publicationFi le&v= 2 https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/The men/Menschenrechte/Bericht_ueber_die_Rechtsprech ung_des_EGMR_2021_andere_Staaten.pdf?__blob=p ublicationFile&v= 2 (jki) Berichte und Bekanntmachungen 54 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0