Kammermitteilungen 3/2022

menten rechtlich und gemeinsam mit der Bundesnotarkammer und der Landesjustizverwaltung NordrheinWestfalen technisch im ZVR zu ermöglichen und in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Inhalt des ZVR einen Rechtsschein erzeugen soll, auf den sich der Rechtsverkehr verlassen kann. TOP I.14 Pakt für den Rechtsstaat – Stärkungspakt Justiz Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern, sowie die gemeinsame Bereitschaft von Bund und Ländern, den Rechtsstaat und das Vertrauen in den Rechtsstaat hierdurch weiter zu stärken. Sie bekräftigen in diesem Zusammenhang ihre Beschlüsse aus den Konferenzen vom 16.6.2021 (vgl. BRAKNr. 321/2021 v. 21.6.2021) und vom 11./12.11.2021 (vgl. BRAK-Nr. 524/2021 v. 15.11.2021). Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass der erste Pakt für den Rechtsstaat die Schaffung von neuen und für die Aufgabenerfüllung der Justiz dringend erforderlichen Stellen in der Justiz unterstützt hat. Sie betonen noch einmal, dass zur Verstetigung des Paktes eine dauerhafte und nachhaltige Weiterfinanzierung der im Rahmen des ersten Paktes für den Rechtsstaat zur Personalverstärkung eingerichteten Planstellen und Stellen zwingend erforderlich ist. Zudem müssen die ständig wachsenden und auf Dauer angelegten Anforderungen berücksichtigt werden, die durch die Gesetzgebung des Bundes für die Justiz der Länder verursacht werden. Sie sehen hier weiterhin den Bund auch insoweit mit in der Verantwortung, als ein erneuerter Pakt für den Rechtsstaat die zusätzlichen Herausforderungen für die Justiz berücksichtigen muss und daher bei der Weiterfinanzierung der bislang geschaffenen Stellen nicht stehen bleiben darf. Die Justizministerinnen und Justizminister sind auch weiterhin der Überzeugung, dass der neue Pakt die Vereinbarung gemeinsamer Investitionen von Bund und Ländern in die Digitalisierung zum Inhalt haben muss. Eine IT-gestützte Justiz muss nicht nur verlässlich, verzögerungsfrei und hochverfügbar, sondern in zunehmendem Maße auch gegen Angriffe von außen abgesichert werden. Ihr flächendeckender und nachhaltiger Ausbau fordert erhebliche zusätzliche sachliche und personelle Ressourcen. Bund und Länder müssen bei dieser zentralen Zukunftsaufgabe zusammenarbeiten, um die Chancen der Digitalisierung in der Justiz zu nutzen. Insbesondere aufgrund der bundesgesetzlich vorgegebenen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte bis Ende 2025 ist der Bund nach Auffassung der Länder aufgefordert, sie sehr zeitnah bei ihren erheblichen Investitionen in moderne Technik und bei der Beschäftigung von IT-Spezialisten zu unterstützen. Dies erfordert eine effektiv koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um die Digitalisierungsvorhaben zielgerichtet zu priorisieren und zeitlich wie inhaltlich nachhaltig abzustimmen. Die Länder werden deshalb bis zur nächsten Konferenz der Amtschefinnen und Amtschefs den Umsetzungsstand der E-Akte, den Stand der Digitalisierung und die bestehenden Umsetzungsbedarfe ermitteln, darstellen und bewerten, um gemeinsam mit dem Bund dessen Unterstützung für die Länder priorisieren zu können. Die Justizministerinnen und Justizminister halten es ausdrücklich für erforderlich, dass das Bundesministerium der Justiz entsprechend seiner Ankündigung nunmehr zeitnah mit den Ländern in konkrete Verhandlungen über einen erneuten Pakt für den Rechtsstaat eintreten wird. Aus Sicht der Länder muss der Pakt als zukunftsfähiger „Stärkungspakt Justiz“ die finanzielle Unterstützung der Länder bei ihren Bemühungen um eine angemessene Personalausstattung fortschreiben und intensivieren sowie den finanziellen Rahmen für eine auf Dauer angelegte, stetige und geordnete Zusammenarbeit bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung vorgeben. TOP I.16 Vor Mietwucher besser schützen! Die JuMiKo hat sich mit der anhaltenden Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten befasst, die sich in Kürze noch deutlich durch die Notlage der durch den russischen Angriffskrieg vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der Bundesrepublik Deutschland schnellstmöglich Unterkünfte benötigen, verschärfen könnte. Die Justizministerinnen und Justizminister stellten fest, dass die derzeitige Gesetzeslage auch unabhängig von der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter nicht ausreichend ist, um Mietwucher effektiv entgegenzuwirken. Angesichts der aktuellen und zu befürchtenden Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt hält es die JuMiKo daher für dringend geboten, die Vorschriften zum Schutz von Mietwucher kurzfristig effektiver auszugestalten und bittet den Bundesminister der Justiz, sich dafür einzusetzen, dass der Bundestag zeitnah über die Gesetzesvorlage des Bundesrates „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher“ (BT-Drs. 20/1239) beraten und Beschluss fassen wird. TOP I.17 Mieterinnen und Mieter vor uferlosem energiekostenbedingtem Anstieg von Indexmieten schützen! Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auch mit den Auswirkungen der jüngsten Preisentwicklung auf diejenigen Mietverhältnisse befasst, bei denen die Vertragsparteien eine Indexmiete vereinbart haben. Vor dem Hintergrund aktuell extremer PreisentwickBerichte und Bekanntmachungen KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022 51

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