Kammermitteilungen 2/2022

Runkel/Schmidt Anwalts-Handbuch Insolvenzrecht Herausgegeben von RA Dr. Jens Schmidt und RA Hans-Peter Runkel. 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2022, 2.104 Seiten, Lexikonformat, gbd., 179 €. ISBN 978-3-504-18081-2 Das Werk online otto-schmidt.de/bmins juris.de/pminsor Der Runkel/Schmidt vermittelt dem Praktiker stets beide Perspektiven im Insolvenzrecht: die des Beraters auf Schuldner- oder Gläubigerseite sowie die des Insolvenzverwalters. Deutliche Hinweise helfen, Haftungsrisiken und typische Fehler zu vermeiden. Tipps zu Strategie und Taktik im Insolvenzfall erweitern das Know-How. Beispiele, Checklisten, Übersichten und Musterformulierungen ermöglichen es, dass entscheidende Aspekte optimal berücksichtigt werden können. Zusätzlich haben die Corona-Pandemie und die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen den Gesetzgeber zu umfangreichen Aktivitäten gezwungen: Eingearbeitet sind alle Neuregelungen, vor allem das SanInsFoG/StaRUG, das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie. Gratis-Leseprobe und Bestellungwww.otto-schmidt.de Neuauflage topaktuell mit SanInsFoG/StaRUG datensatz erstellt werden kann. Wenn man mit der Maus über den Link fährt, wird dieser mit einer Unterstreichung kenntlich gemacht und kann dann angeklickt werden. Zuvor sollte man jedoch den Nachrichtenentwurf vorsorglich speichern, um später wieder darauf zugreifen zu können. Über die Schaltfläche „XJustiz-Download“ kann man auf der Webseite des ZSSR den Strukturdatensatz erzeugen, um ihn später zusammen mit der Schutzschrift und ihren Anlagen über das beA zu versenden. Zunächst füllt man dazu die Formularfelder aus, die u.a. nach der Bezeichnung der Parteien und dem Verfahrensgegenstand fragen (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 SRV). Den hieraus erzeugten Strukturdatensatz speichert man unter dem (automatisch erzeugten) Dateinamen xjustiz_nachricht.xml. Fertigstellen der beA-Nachricht Um die Schutzschrift einzureichen, geht man nach dem Erstellen und Speichern des Strukturdatensatzes zurück in die beA-Webanwendung. Über die Schaltfläche „Externen Strukturdatensatz hochladen“ kann man dann den zuvor gespeicherten ZSSR-Strukturdatensatz auswählen und hochladen; die beA-Webanwendung generiert dann nicht wie sonst beim Versenden an Gerichte einen eigenen Strukturdatensatz. Der im ZSSR-Portal angegebene Verfahrensgegenstand wird automatisch als Betreff in den Nachrichtenentwurf übernommen. Das beA-System erinnert daran, dass ein auf der Website des ZSSR erzeugter Strukturdatensatz nur über die Funktion „Externen Strukturdatensatz hochladen“ dem Nachrichtenentwurf beigefügt wird. Versucht man stattdessen, eine Datei mit dem Namen „xjustiz_nachricht.xml“ mittels der Funktion „Anhang hochladen“ hinzuzufügen, erscheint ein Hinweis, wie man richtig verfahren soll. Vor dem Versand der beA-Nachricht müssen schließlich noch die Schutzschrift und etwaige Anlagen dem Nachrichtenentwurf hinzugefügt werden. Dabei sind die Dateinamen zu verwenden, die man zuvor im Eingabeformular von ZSSR angegeben hat. Ausführliche Informationen zum Einreichen von Schutzschriften finden sich auf der Website des ZSSR. Rechtsanwältin Julia von Seltmann Bundesrechtsanwaltskammer Die Kammer rät 30 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 2/2022

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