Kammermitteilungen 1/2021

Das aktuelle Thema Ein besonderes, aber insgesamt erfolgreiches Jahr! Jahresbericht 2020 Von Rechtsanwältin Leonora Holling, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf* * Der ausführliche Jahresbericht ist unter www.rak-dus.de (Rubrik: Die Kam- mer / Veröffentlichungen / Jahresberichte) abrufbar. I. Einleitung Die Erstattung des Berichts über das vergangene Ge- schäftsjahr gehört eigentlich zur jährlichen Routine. In diesem Jahr ist dies etwas anders. Dies hängt weniger damit zusammen, dass es der erste Bericht ist, den ich in meiner neuen Position als Präsidentin erstatte. Viel- mehr liegt die Besonderheit darin, dass ich erst am 18.12.2020 – also kurz vor Ende des Jahres, über wel- ches ich berichte – zur Präsidentin der Rechtsanwalts- kammer gewählt wurde. Hintergrund ist, dass der Bun- desgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 7.12.2020 wesentliche Teile der Vorstandswahl vom 26.4.2017 für ungültig erklärt hat. II. Die Ungültigkeit der Vorstandswahl vom 26.4.2017 und ihre Folgen RAuN Schons als amtierender Präsident und weitere zwölf Vorstandsmitglieder sind durch die zuvor ge- nannte Entscheidung über die Ungültigkeit der Vor- standswahl vom 16.4.2017 vorzeitig aus dem Vorstand ausgeschieden. Seine Entscheidung stützte der BGH darauf, dass der damalige Präsident der Kammer, RAuN Herbert P. Schons, seinen Rechenschaftsbericht als Wahlkampfrede missbraucht und dadurch seine Neutralitätspflicht verletzt habe. Über das Urteil des BGH und seine Folgen wurde bereits umfassend auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer berichtet. 1 1 Vgl. unter www.rak-dus.de/news, die Meldungen vom 8.12.2020, 17.12.2020 und 5.1.2021. Durch das Urteil des BGH vom 7.12.2020 sind RAuN Herbert P. Schons und RA Dr. Damian Hecker aus dem Präsidium ausgeschieden. Gemäß § 78 Abs. 4 S. 2 BRAO ist im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Präsidiumsmitglieds für den Rest seiner Amtszeit in- nerhalb von drei Monaten ein neues Mitglied zu wäh- len. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat des- halb am 18.12.2020 eine Nachwahl zum Präsidium durchgeführt. Zur neuen Präsidentin wurde die Unter- zeichnerin gewählt. Zum neuen Vizepräsidenten wählte der Vorstand den Düsseldorfer Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn. Neu in das Präsidium wurden zudem RAin Dr. Isolde Bölting (Wuppertal) und RA Guido Wacker (Erkrath) gewählt. III. Berufsrechtliche Themen von herausragender Bedeutung Das Jahr 2020 bot eine Reihe von berufsrechtlichen Themen von herausragender Bedeutung. Im Oktober hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwalt- lichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesell- schaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe und dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt zwei Gesetz- gebungsvorhaben angestoßen, die die weitere Liberali- sierung des anwaltlichen Berufsrechts zum Ziel haben. Mit der Erweiterung der sozietätsfähigen Berufe und der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit für Anwalts- kanzleien sowie der Einschränkung des Verbots, Er- folgshonorare mit Mandanten zu vereinbaren, greifen die Entwürfe Themen auf, die in der Anwaltschaft sehr kontrovers diskutiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass die beiden Gesetzgebungsvorhaben noch vor der Bundestagswahl im Herbst verabschiedet werden. 2 2 Vgl. zu den Einzelheiten RA Thiemo Jeck, Bastille 2.0? – Grundlegende Re- form des anwaltlichen Berufsrechts, in: KammerMitteilungen Heft 4/2020, S. 87. Erfreulich ist, dass die Reform des anwaltlichen Ge- bührenrechts noch kurz vor dem Jahreswechsel vollen- det werden konnte. Leider konnte sich die Anwalt- schaft jedoch mit vielen Forderungen nicht durchset- zen. Die Reform führt mit ihrer linearen Erhöhung der Gebühren lediglich zu einer annähernden Kompensa- tion der steigenden Betriebskosten, ohne die tatsäch- liche Steigerung der Verbrauchspreise oder der Tarif- löhne aufzufangen. Auch wurde die Frage der Höhe der Anwaltsgebühren seitens des Gesetzgebers erneut als Junktim mit der Anhebung der Gerichtskosten verbun- den. 3 3 Vgl. zu den Einzelheiten RAin Leonora Holling, Nichts ist umsonst – Das bringt die RVG-Reform, in: KammerMitteilungen Heft 4/2020, S. 85. IV. Corona-Pandemie Das alles beherrschende Thema im Jahr 2020 war aber sicherlich die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen. Auch die anwaltliche Berufsausübung blieb von massi- ven, aber wohl notwendigen Einschränkungen nicht verschont. Unser beruflicher Alltag musste teils völlig neu strukturiert werden. Besonders erfreulich ist dabei, 2 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2021

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