Kammermitteilungen 1/2021

Editorial Zukunftsperspektiven Leonora Holling Liebe Kolleginnen und Kollegen, „mehr als die Vergangenheit interes- siert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben “, hat der Physi- ker Albert Einstein gesagt. Das Span- nende an dieser Aussage ist, dass sie als Konsequenz ein aktives Gestal- tenwollen der Zukunft anstößt. Es ist sinnvoll, wenn wir uns als Anwalt- schaft davon leiten lassen. Realisierte Zukunftsgestaltung ist für mich persönlich, Ihnen heute als Prä- sidentin unserer Kammer zu schrei- ben. Dabei geht es mir nicht darum, dass zum ersten Mal in unserer Kam- mergeschichte eine Frau an deren Spitze steht. Vielmehr hoffe ich, an- dere Kolleginnen zu ermutigen, sich ebenfalls für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich des eigenen Berufsrechtes zu begeistern. Hieran fehlt es derzeit leider noch. Möglicherweise haben wir so et- wa im Rahmen der Wahl zur nächsten Satzungsver- sammlung genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung, um diesmal alle Düsseldorfer Positio- nen besetzen zu können. Als Anwaltschaft müssen wir in nächster Zeit aufmerk- sam verfolgen, was für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen die durch den Gesetzgeber angedachte große BRAO-Reform bedeuten kann. Die Besorgnis geht da- bei unabhängig von Größe und Ausrichtung der Kanz- leien quer durch die Anwaltschaft. Sieht man sich etwa das Thema „Interessenkonflikt“ im Gesetzentwurf an, so bedarf es einer konzentrierten Anstrengung der an- waltlichen Interessenvertretungen, um am Ende zu praktikablen Änderungen zu gelangen. Als örtliche Rechtsanwaltskammer werden wir daher weiter beob- achten und mit Stellungnahmen begleiten, wie sich der derzeitige Entwurf des anwaltlichen Berufsrechts im Gesetzgebungsverfahren weiterentwickelt. Dies zeigt zugleich, dass wir uns als Anwaltschaft auch verstärkt um die anwaltliche Selbstverwaltung küm- mern müssen. Wir dürfen sie nicht Dritten überlassen. Zudem muss un- sere Selbstverwaltung frei von politi- schen oder sonstigen Strömungen sein und bleiben. Der Anspruch der Anwaltschaft als Garant im Rechts- staat für einen freien Zugang zum Recht kann nur so aufrecht erhalten bleiben. Wie erfolgreich Selbstver- waltung sein kann, lesen Sie in dem in diesen KammerMitteilungen ent- haltenen Jahresbericht 2020. Wir werden hier nicht nachlassen. Ein wichtiger Punkt im Rahmen der Selbstverwaltung ist daher, dass wir alle an Wahlen im Rahmen unserer Institutionen und Körperschaften des Öffentlichen Rechts teilnehmen. Gehen Sie deshalb zur anstehenden Kammerwahl 2021 und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Im di- gitalen Zeitalter ist es nur ein einfacher Mausklick. Eine wesentliche Aufgabe für mich als neue Präsiden- tin sehe ich darin, für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unseres Kammerbezirks als Ansprech- partnerin zur Verfügung zu stehen. Einige haben dieses Angebot bereits genutzt. Es ist mir ein Anliegen, das Angebot der Kammer als Dienstleister weiter zu stär- ken und setze insoweit auf einen Dialog mit Ihnen als Mitglieder. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Denn die Gestaltung der Zukunft der Anwaltschaft geht uns tatsächlich alle an. Ihre Leonora Holling Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2021 1

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