Kammermitteilungen 4/2022

Editorial Ausbildung als Investition in die Zukunft Dr. Claus-Henrik Horn Der Fachkräftemangel ist ein großes Thema. Wer hat nicht schon selbst die Erfahrung gemacht, wie schwierig es ist, qualifizierte Assistentinnen und Assistenten zu finden? Zumindest wird jeder schon im Kollegenkreis entsprechende „Klagen“ gehört haben. Natürlich verändert sich der Anwaltsberuf. Nicht jeder benötigt die Unterstützung durch eine Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. einen Rechtsanwaltsfachangestellten. Das gilt sicherlich besonders für Spezialisten, da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, komplizierte RVG-Rechnungen etc. weniger anfallen. Aber die meisten KollegInnen sind auf speziell für die Anwaltschaft geschulte MitarbeiterInnen angewiesen, da sie ansonsten ihre Mandate in vertretbarer Zeit nicht schultern können. Auch wenn es hart klingt: Wer nicht selbst ausbildet, darf sich nicht wundern, wenn die Einstellung einer Anwaltsfachangestellten bzw. eines Anwaltsfachangestellten nicht ganz einfach wird, da der BewerberInnenkreis überraschend überschaubar ist. Also ausbilden. Auf den ersten Blick mag es für einige nicht sofort vorstellbar sein, wie junge Auszubildende in der eignen Kanzlei eingesetzt werden können, was für Aufgaben übertragen werden könnten. Aber das findet sich. Am Anfang mag auch Zeit zu investieren sein. Es ist ein Investment, ein Investment in die Zukunft der eigenen Kanzlei. Und in den meisten Fällen werden die Ausbildungskanzleien überrascht sein, wie schnell Auszubildende eine wertvolle Hilfe werden. Vielleicht haben sie so eine/n Mitarbeiter/in für unzählige Jahre gewonnen. Zumindest bleibt die Zahl von bundesweit jährlich etwa 6.000 Auszubildenen konstant. Durch attraktive Stellen läßt sich diese Zahl steigern. Für die Zukunft der Anwaltschaft, die trotz Erleichterungen durch die Digitalisierung mehrheitlich auf persönliche Unterstützung angewiesen ist. Ihr Dr. Claus-Henrik Horn Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2022 71

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